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Regesta of the Landgraves of Hesse
1310 September 22
Papst gestattet dem Bischof von Münster Geld zu kontrahieren
Regest-Nr. 571
- Tradition
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Prints: Westfälisches Urkundenbuch 8, Nr. 564. Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 193 Anm. zu Nr. 534. - Regestum
- Der Papst gestattet Ludwig [von Hessen], eine Summe bis zu 2500 Mark zu kontrahieren.
- References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 571 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/571> (Stand: 08.05.2026)

