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Regesten der Landgrafen von Hessen

1310 September 23

Clemens V. gestattet Landgraf Ludwig alle Weihen von einem Bischof zu empfangen

Regest-Nr. 572

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Westfälisches Urkundenbuch 8, S. 202 Nr. 576; Regestum Clementis papae V. 2, Nr. 5831 auf Grund der Vatikanischen Register 57 cap. 683 Bl. 172v; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 194 Nr. 537.
Regest
Grauseau. - Papst Clemens V. gestattet dem Electus Ludwig von Münster, der erst die niederen Weihen empfangen hat, alle Weihen von einem rechtmäßigen Bischof nach seiner Wahl zu empfangen. "Clara merita".
Datum: in prioratu de Grausello IX kal. Octobris anno V.
Nachweise

Weitere Personen

Clemens V., Papst · Münster, Bischöfe, Ludwig II. von Hessen

Weitere Orte

Grauseau · Münster, Bischöfe

Sachbegriffe

Päpste · Weihen, niedere · Weihen, Empfang von · Bischöfe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 572 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/572> (Stand: 08.05.2026)