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Regesten der Grafen von Ziegenhain
1239 Juni 16
Weitere Informationen
Graf Gottfried IV. bezeugt die Einigung zwischen Otto von Braunschweig und Siegfried von Mainz
Regest-Nr. 37
- Überlieferung
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Drucke: Gudenus, Codex dipl. 1, S. 552. Regesten: RI V 2,4 n. 11229. - Regest
- Heiligenstadt. - Erzbischof Siegfried [III. von Eppstein] von Mainz bekundet die Bedingungen seiner Einigung mit Herzog Otto von Braunschweig, wonach er demselben unter angegebenen Vorbehalten insbesondere die Güter leiht, welche dessen Großvater, Herzog Heinrich von Sachsen, von der Mainzer Kirche trug, und ihm Hilfe verspricht gegen jedermann, außer dem Reiche und dem Erzbischof von Köln, wogegen auch der Herzog ihm gegen jedermann, das Reich ausgenommen, beistehen wird. Zeugen: Graf Gottfried [IV.] von Ziegenhain u. a. m. Dat. ap. Heiligenstad 16 kal. iulii
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Zeugen
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Mainz, Kirche · Mainz, Erzbischöfe · Braunschweig · Sachsen · Köln · Heiligenstadt
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Regest
RI V 2,4 n. 11229.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 37 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/37> (Stand: 02.06.2026)

