Regesta of the Landgraves of Hessen
1466 März 23
Die Leinenweber in Alsfeld erhalten eine Bruderschaft
Regest-Nr. 9542
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt. Vermodert und stark durch Wasser beschädigt. Regesta: Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 157 Nr. 60. - Regestum
- Landgraf Heinrich zu Hessen begnadet die Lynnenweber in der Stadt Alsfelt mit einer Bruderschaft. Wer fürder in die Bruderschaft kommen soll, soll ein eingesessener Bürger selbst sein, soll geben 4 fl., halb dem Handwerk, halb dem Landgrafen, 4 Pfund Wachs, halb dem Handwerk, halb dem Landgrafen, und ein Viertel Wein den Meistern. Eines Meisters Sohn, ehelich geboren ... eine eheliche Tochter ... eines Meisters Weib ... (sollen die Zunft halb frei haben). Es soll hinfort niemand ... zu Rumerade ... vierten Teil ... ein Teil uns und das ander der Zunft ... ein Viertel Weins ... Der Landgraf behält sich vor, die Ordnung zu bessern, zu niedern, zu hohen.
An dem sontage Judica. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Leinenweber · Handwerker · Weber · Zünfte · Bruderschaften · Zunftordnungen, Erlassen von · Wachs · Wein · Bürger, eingesessene
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Becker, Darmstadt
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9542 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9542> (Stand: 03.05.2024)