Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1466 März 23

Die Leinenweber in Alsfeld erhalten eine Bruderschaft

Regest-Nr. 9542

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt. Vermodert und stark durch Wasser beschädigt.
Regesten: Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 157 Nr. 60.
Regest
Landgraf Heinrich zu Hessen begnadet die Lynnenweber in der Stadt Alsfelt mit einer Bruderschaft. Wer fürder in die Bruderschaft kommen soll, soll ein eingesessener Bürger selbst sein, soll geben 4 fl., halb dem Handwerk, halb dem Landgrafen, 4 Pfund Wachs, halb dem Handwerk, halb dem Landgrafen, und ein Viertel Wein den Meistern. Eines Meisters Sohn, ehelich geboren ... eine eheliche Tochter ... eines Meisters Weib ... (sollen die Zunft halb frei haben). Es soll hinfort niemand ... zu Rumerade ... vierten Teil ... ein Teil uns und das ander der Zunft ... ein Viertel Weins ... Der Landgraf behält sich vor, die Ordnung zu bessern, zu niedern, zu hohen.
An dem sontage Judica.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Alsfeld, Leinenweber · Romrod

Sachbegriffe

Leinenweber · Handwerker · Weber · Zünfte · Bruderschaften · Zunftordnungen, Erlassen von · Wachs · Wein · Bürger, eingesessene

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Darmstadt

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9542 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9542> (Stand: 20.04.2024)