Regesta of the Landgraves of Hessen
1497 August 18
Wilhelm III. überträgt die Bergwerke in Runkel an Johann von Runkel
Regest-Nr. 6290
- Tradition
-
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 89, Bl. 68v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 706 Nr. 1873. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.], dem als Fürsten und Mitherrn der Herrschaft Runkel alle Bergwerke, Metalle und Erze daselbst zustehen, hat diese an Johann, Herrn von Runkel, seiner treuen Dienste wegen übertragen, so daß er alle Bergwerke in seiner Herrschaft nach seinem besten Vermögen selber abbauen oder verleihen kann. Ihm steht davon im Namen des Landgrafen der halbe Zehnte zu, wie es nach Bergwerksrecht üblich ist, während der andere halbe Zehnte dem Landgrafen gehört und ihm ungehindert verabreicht werden soll. Der Landgraf nimmt die Bergwerke, die Bergvögte und Gewerke in seinen besonderen Schutz und Schirm.
Sekret des Ausstellers.
Fritags nach assumptionis Marie a. etc. 97. - References
-
Other Persons
-
Other Places
-
Keywords
Herrschaften · Bergwerke · Bergwerksrechte · Zehnte · Dienste · Bergwerke, Abbau von · Schutz und Schirm · Bergvögte · Gewerke
- Text Basis
-
Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6290 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6290> (Stand: 16.05.2024)