Regesta of the Counts of Ziegenhain
Erzbischof Konrad von Mainz setzt die Grafen von Ziegenhain als oberste Amtmänner und Landvögte in Hessen ein
Regest-Nr. 580
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Document Description: Pergament. Seal: Das gut erhaltene Siegel hängt an. Prints: Gudenus, Codex dipl. 1, 996. Regesta: Demandt, Quellen Fritzlar, S. 537, Nr. 406. - Regestum
- Erzbischof Konrad [III. von Dhaun] von Mainz setzt die Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain, Brüder, über die Mainzer Städte und Schlösser Amöneburg, Battenberg, Neustadt, Nellenburg, Rosenthal, Hausen, Fritzlar, Jesberg, Hofgeismar, Schöneberg, Naumburg, Mellnau und Wetter mit allen zugehörigen Dörfern und Gerichten als oberste Amtmänner und Landvögte ein. Sie sollen die genannten Städte, Schlösser, Gerichte, Lande und Leute sowie Klöster, Geistliche, Mannen, Burgmannen, Bürger, Eigenleute (arme lude) und Untersassen schützen und schirmen, verteidigen und verantworten. Erleiden sie dabei offenbaren Schaden an reisigen Gefangenen oder reisiger Habe, wird er ihnen nach Möglichkeit ersetzt. Die Grafen sollen Land, Leute und Untersassen bei allen von den Mainzer Erzbischöfen hergebrachten Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten belassen und sie darin nicht bedrängen. Nach Ausgang des Jahres können die Grafen jederzeit abgesetzt werden. Sie sollen in diesem Falle die Ämter ohne Eintrag zurückgeben, jedoch auch alles ihnen etwa noch zustehende Amtgeld erhalten. Die Grafen müssen auf eigene Kosten Tagungen abhalten (tage leysten) und das Land verteidigen, erhalten aber für ihre Dienste ein jährliches Amtgeld von 800 Gulden, das in zwei Raten von je 400 Gulden jeweils am 11. November (Martini) und am 15. August (unser lieben frauen wurczwyhunge) ausgezahlt werden soll. Die Grafen geloben, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Siegler: der Aussteller. Geg. 1424 am dem nechsten donerstag nach unser lieben frauentag assumptionis.
- References
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Granter
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Recipient
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Name of Seal's Owner
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Other Places
Amöneburg · Battenberg · Neustadt · Nellenburg · Rosenthal · Hausen · Fritzlar · Jesberg · Hofgeismar · Schöneberg · Naumburg · Mellnau · Wetter · Mainz, Erzbischöfe
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Keywords
Landvögte, Einsetzung von · Amtmänner, Einsetzung von · Ämter · Erzbischöfe · Städte · Burgen · Dörfer · Gerichte · Verträge · Verpflichtungen · Dienste · Dienstmannen · Gelöbnisse
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Quellen Fritzlar, S. 537, Nr. 406.
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 580 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/580> (Stand: 15.05.2024)