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Hessen stimmt Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes im Bundesrat zu, 29. Juli 1952

Hessen wird im Bundesrat den Abänderungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die im Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik erarbeitet worden sind, sowie der Anrufung des Vermittlungsausschusses zustimmen. Wirtschaftsminister Heinrich Fischer (1895–1973; SPD) betont, dass die hessische Regierung Artikel 37 der hessischen Verfassung und der vom Hessischen Landtag beschlossenen Änderung des Betriebsrätegesetz Rechnung tragen müsse. In Hessen ist damit verankert, dass Arbeiter, Angestellte und Beamte unter dieses Gesetz fallen. Da es sich in Hessen, auch nach Meinung der Arbeitgeber bewährt habe, sei es sinnvoll eine entsprechende Regelung auch auf Bundesebene zu finden. Die Vereinigung der Arbeitgeber hebt hingegen hervor, dass ihrerseits niemals alle Bestimmungen des Gesetzes Begeisterung gefunden haben. Sie hätten sich vielmehr einige Änderungen im Gesetz gewünscht. Dass es dennoch so gute Resonanz finde, sei vielmehr auf das Arbeitsklima in den einzelnen Betrieben zurückzuführen. Bedauern äußert der Verband über die Anrufung des Vermittlungsausschusses, da damit der Abschluss des Gesetzes verzögert werde.
(MB)

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„Hessen stimmt Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes im Bundesrat zu, 29. Juli 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4097> (Stand: 13.7.2020)
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