Regesta of the Landgraves of Hessen
1505 Juni 24
König Maximilian verleiht ein Zollprivileg
Regest-Nr. 2202
- Tradition
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Engrossment: A: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3772 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 16, Nr. 40 II. 2〉.
B: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4090 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 16, Nr. 41 II. 2〉.Document Description: A: sehr beschädigt (lt. Findbuch).
B: gut erhalten und lesbar (lt. Findbuch).Seal: A: gut erhalten (lt. Findbuch); B: fehlt. Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 72, Bl. 176, 178; Staatsarchiv Darmstadt, A 6, Nr. 1723-24. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 432, Nr. 1115; Wolf, Abteilung A 6 Staatsverträge, S. 2. - Regestum
- Köln. - Landgraf Wilhelm bekundet, daß ihm König Maximilian folgendes Zollprivileg verliehen hat: König Maximilian bekundet, daß ihn Landgraf Wilhelm gegen die ihm und dem Reiche Ungehorsamen unterstützt hat und ihm auch sonst vielfach zu Willen gewesen ist, so daß er ihm, um ihm diese Dienste zu entgelten und ihn und seine Untertanen von weiteren Steuern und Auflagen zu verschonen, aus königlicher Machtvollkommenheit für ewige Zeiten die Gnade verliehen hat, daß er innerhalb seines Fürstentums und seiner Gebiete von jedem Fuder Wein, das hindurch geführt wird, 1 fl. Zoll erheben darf, jedoch darf dieser Zoll von jedem Fuder nur einmal erhoben werden. Diejenigen, die diesen Zoll auf fremden Straßen zu umgehen trachten oder sich ihm auf andere Weise zu entziehen versuchen, kann der Landgraf gemäß dem Reichsherkommen zur Erlegung nötigen oder pfänden, wie es auch an anderen Zöllen üblich ist. Dabei kann der Landgraf dort Zollstellen einrichten, wo es ihm am tunlichsten scheint. Dieses Privileg ist unwiderruflich und kann auch durch anderweitige spätere königliche Privilegien für andere nicht eingeschränkt werden. Alle solche Anordnungen sollen von vorneherein ungültig sein.
Siegel des Ausstellers.
Köln am 24. Juni 1505. - References
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Place of Issue
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Keywords
Könige · Zollprivilegien · Zölle · Privilegien, Verleihen von · Dienste · Steuern · Auflagen · Wein · Weinzölle · Straßen, fremde · Landzölle · Pfändungen · Zollstellen
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Regesten 2.1
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Document Particulars
Wolf, Abt. A 6 / Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2202 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2202> (Stand: 06.05.2024)