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Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds

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  1. Hessischer Landtag genehmigt Gesetz zur Wohnungsfürsorge, 26. Juni 1902
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags genehmigt einen Gesetzentwurf zur Wohnungsfürsorge für Minderbemittelte. Es sieht die Einrichtung einer Wohnungsinspektion vor, die nicht als ein Organ der Polizeiaufsicht, sondern als Wohlfahrtspflege gedacht ist. Außerdem soll nach dem Gesetz der Bau von Wohnungen für Minderbemittelte gefördert werden. Die Regierung hebt hervor, dies sei ein ... »Details
  2. Preußisches Gesetz zur Grundstücksumlegung erleichtert den Städtebau, 28. Juli 1902
    Der Preußische Landtag verabschiedet das auch als Lex Adickes bekannte Gesetz betr. die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a.M., eine gesetzliche Regelung für die Umlegung von städtischen (privaten) Baugrundstücken. Das vom Frankfurter Oberbürgermeister Franz Adickes (1846–1915) konzipierte und im Dezember 1899 vorgelegte Gesetz schafft modellhaft die Voraussetzungen für eine ... »Details
  3. Annahme der Novelle zum Urkundenstempelgesetz im Hessischen Landtag, 2. März 1910
    Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt nimmt eine erneute Novelle zum Urkundenstempelgesetz an. Darin wird unter anderem der Stempel für den Kommerzienrattitel auf 3.000 Mark festgesetzt. Das Hessische Gesetz über den Urkundenstempel von 1899 war in der Vergangenheit wiederholt geändert worden. Es regelt die Stempelpflicht (das heißt ... »Details
  4. Freigabe des Edertals zur Überflutung, Winter 1913
    Im Winter 1913 wird mit dem Aufstauen des Wassers in der kürzlich fertiggestellten Edertalsperre begonnen,0=Vgl. Henning, Edertal, S. 19. nachdem zehn Jahre zuvor die ersten Gerüchte über eine obrigkeitlich geplante Flutung des Ortes Bringhausen die Bevölkerung erreichten.0=Vgl. Münch, Bringhausen, S. 34. Es folgen zum 1. April 1905 das preußische Gesetz „Zur Hebung der Landeskultur, zur ... »Details
  5. Beschlüsse der Ersten Kammer des Landtags in Darmstadt, 19. Oktober 1915
    Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt nimmt in einer kurzen Sitzung entsprechend den Beschlüssen der Zweiten Kammer mehrere Gesetzentwürfe an. Sie betreffen die Verschiebung der Wahlen zum 37. Landtag, die Veräußerung von Grundstücken des Fiskus und die Übernahme von Wechselverpflichtungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Staat. ... »Details
  6. Gesetz über den „Vaterländischen Hilfsdienst“, 5. Dezember 1916
    Das „Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst“ (oder kurz: „Hilfsdienstgesetz“) konzentriert die Kriegswirtschaft angesichts der Versorgungsprobleme und des Arbeitskräftemangels im Reich auf das Kriegsziel und die ausreichende Versorgung des Militärs. ... »Details
  7. Verabschiedung einer Vorläufigen Verfassung für den Freistaat Hessen, 20. Februar 1919
    Die am 26. Januar 1919 gewählte erste verfassunggebende Volkskammer des Volksstaates Hessen (der Hessische Landtag) in Darmstadt verabschiedet in ihrer dritten Sitzung eine Vorläufige Verfassung des Freistaats Hessen (Notverfassung).0=Vgl. Verfassungen der Welt: Gesetz über die vorläufige Verfassung für den Freistaat (Republik) Hessen vom 20. Februar 1919 (eingesehen am 15.7.2020). Nach der ... »Details
  8. Einführung der Tageszeitangabe zu 24 Stunden, 15. Mai 1927
    In Hessen wird, wie überall in Deutschland, die „24-Stunden-Uhrzeit“ eingeführt. Während man bis bei zweimal zwölf Stunden pro Tag jeweils angeben musste, ob man vormittags oder nachmittags meinte, ist die Zeitangabe nun eindeutig. Bei der genauen Zeitangabe spielen vor allem die Bahnhofsuhren, die in der Regel täglich überprüft werden, eine wichtige Rolle.(OV) ... »Details
  9. Verlängerung der Wahlperiode des 1927 gewählten Hessischen Landtags, 13. Mai 1930
    Nachdem der Hessische Landtag am 28. März durch eine Verfassungsänderung die Wahlperiode von drei auf vier Jahre verlängert hat, wird durch ein Gesetz auch die Wahldauer des bestehenden, am 13. November 1927 gewählten Landtags auf vier Jahre verlängert : Artikel 1: Das 3. Gesetz über Änderung der Hessischen Verfassung vom 28. März 1930 /Reg.-Bl. S. 49) gilt auch für den gegenwärtigen ... »Details
  10. Gesetz über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums erlassen, 7. April 1933
    Die Reichsregierung unter Adolf Hitler (1889–1945) erlässt das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, mit dem die Säuberung der Beamtenschaft und die „Entfernung“ von „Nicht-Ariern“ aus dem Dienst durchgesetzt wird.(OV) ... »Details
  11. 2. Gesetz zur Gleichschaltung der Länder tritt in Kraft, 7. April 1933
    Nach dem „2. Gesetz zur Gleichschaltung mit dem Reich“ (Reichstatthaltergesetz) ernennt der Reichspräsident auf Vorschlag des Reichskanzlers für alle Länder mit Ausnahme Preußens einen Reichstatthalter. Für den bisherigen Volksstaat Hessen ernennt Reichspräsident von Hindenburg dementsprechend am 5. Mai den nationalsozialistischen Gauleiter Jakob Sprenger (1884–1945) zum ... »Details
  12. Selbstmord des Sprachwissenschaftlers Hermann Jacobsohn in Marburg, 27. April 1933
    Der Marburger Sprachwissenschaftler und Direktor der Zentralstelle für den Sprachatlas des Deutschen Reiches und der Deutschen Mundartforschung, Prof. Dr. Hermann Jacobsohn (geb. 1879), begeht Selbstmord. Er wirft sich am Marburger Südbahnhof vor einen Zug, nachdem ihm am 25. April aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 seiner jüdischen Herkunft ... »Details
  13. Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes beseitigt Kommunalverfassung, 15. Dezember 1933
    Im Dezember 1933 verabschiedet das Preußische Staatsministerium ein Gemeindeverfassungsgesetz, mit dem 15 Gemeindeverfassungsgesetze in Preußen abgeschafft werden. Die bisherigen demokratischen Prinzipien der Kommunalverwaltung werden mit dem Satz beseitigt, dass für aus Wahlen hervorgegangene und beschließende Vertretungskörperschaften nach Überwindung des Parteienstaates und angesichts des ... »Details
  14. Massive Verschlechterung der Tariflöhne in den Betrieben, März 1935
    Der SPD-Exilvorstandes (Sopade) beschäftigt sich im Deutschland-Bericht für den März 1935, der am 12. April 1935 in Prag herausgegeben wird, unter anderem ausführlich mit der aktuellen Entwicklung der Löhne im Reich. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934, das bezeichnenderweise viele Kann-Vorschriften enthält, sowie aufgrund der dazu gehörenden ... »Details
  15. 7. Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg, 10.-16. September 1935
    In Nürnberg findet der 7. Reichsparteitag statt. Dazu werden unter anderem 465 Sonderzüge eingesetzt. Am 12. September fordert Adolf Hitler von dem angetretenen Reichsarbeitsdienst für alle das gleich Instrument der Arbeit ..., da Instrument, das ein Volk am meisten ehrt, den Spaten. Darin sieht Hitler die Waffe unserer inneren Selbstbehauptung. Am 13. September spricht Hitler vor 100.000 ... »Details
  16. Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden, 26. April 1938
    [Einzelheiten enthält das beigefügte Reichsgesetzblatt] ... »Details
  17. Zwang zum Vornamenszusatz für alle jüdischen Personen, 17. August 1938
    Nach der „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 17. August 1938 dürfen Juden nur noch Vornamen führen, die in den Richtlinien des Reichsinnenministeriums für Juden vorgesehen sind. Führen sie jedoch einen anderen Vornamen, müssen sie ab dem 1. Januar 1939 einen zusätzlichen Vornamen annehmen, und zwar männliche Personen ... »Details
  18. Beschluss eines Staatsgrundgesetzes des Staates Groß-Hessen, 22. November 1945
    Das Staatsgrundgesetz für das zu dieser Zeit noch „Groß-Hessen“ genannte Land bildet die Vorform für eine hessische Verfassung, in der vor allem die zentralen Aufgaben der Arbeit der Landesregierung geregelt sind.Artikel 1 bestimmt das Land als Teil eines künftigen demokratischen Deutschlands. Artikel 2 umreißt das Staatsgebiet, das jetzt die ehemaligen preußischen Provinzen Kurhessen ... »Details
  19. Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten, 29. Mai 1946
    Die groß-hessische Regierung erlässt ein Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten, das die Einleitung von Ermittlungsverfahren erleichtert. Das Gesetz legt fest, dass aus politischen, rassistischen oder religiösen Motiven begangene Verbrechen mit Ablauf der NS-Zeit nicht verjährt sind und dass Handeln auf Befehl eines Vorgesetzten oder einer übergeordneten Institution nicht von ... »Details
  20. Konstituierung der Verfassungberatenden Landesversammlung Groß-Hessen, 15. Juli 1946
    Nach ihrer Wahl am 30. Juni 1946 konstituiert sich die Verfassungberatende Landesversammlung in der Aula des Realgymnasiums Oranienstraße in Wiesbaden als „das erste demokratische Nachkriegsparlament Hessens“.0=Mühlhausen, Demokratischer Neubeginn, S. 32. Als Alterspräsident eröffnet der CDU-Abgeordnete Siegfried Ruhl (1870–1962) aus Kirchhain (Kreis Marburg) die Versammlung. Zum ... »Details
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