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Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds

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  1. Prinz zu Isenburg führt Sondierungsgespräch mit Sozialdemokraten in Offenbach, 16. Oktober 1918
    Der sozialdemokratische Landesparteisekretär in Offenbach am Main, Hermann Neumann (1882–1933), berichtet am 17. November 1918 an den Parteivorstand der SPD in Berlin von einer Unterredung, die er mit Prinz Leopold zu Isenburg (1866–1933) auf dessen Wunsch hin geführt hat. Dabei werden sowohl Fragen der hessischen Verfassung, als auch die politischen und staatsrechtlichen Fragen im Reich ... »Details
  2. Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden Volkskammer der Republik Hessen, 3. Dezember 1918
    Die provisorische Regierung des Volksstaates Hessen erlässt eine Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden Volkskammer der neu gegründeten Republik. Das Wahlrecht zur Mitbestimmung über die Zusammensetzung der politischen Vertreter im neuen Landesparlament besitzen demnach alle in Hessen beheimateten Männer und Frauen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben. Im Gegensatz zur ... »Details
  3. Beratung des Verfassungsentwurfs in der Hessischen Volkskammer, 4. Dezember 1919
    Die Hessische Volkskammer tritt zusammen, um den Entwurf der hessischen Verfassung zu beraten. Ministerpräsident Carl Ulrich (1853–1933; SPD) stellt einleitend fest, die Volkskammer habe der Regierung nach der Annahme einer vorläufigen Verfassung im Februar den Auftrag erteilt, eine endgültige Verfassung vorzulegen. Die Regierung komme dem hiermit nach. Er erklärt weiter: „Grundlegend sei ... »Details
  4. Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes im Volksstaat Hessen, 15. Oktober 1924
    Der Landtag des Volksstaates Hessen in Darmstadt verabschiedet in seiner Schlusstagung mit dem „Gesetz zur Abänderung des Landtagswahlgesetzes vom 16. März 1921“ ein revidiertes Wahlgesetz. Die Neufassung beinhaltet vor allem die gesetzliche Verankerung der Ausübung von Wahlehrenämtern, das heißt der Bestellung von Wahlvorstehern, Beisitzern und Schriftführern aus den Reihen aller ... »Details
  5. Annahme von Verfassungsänderungen durch den Hessischen Landtag, 28. März 1930
    Der Hessische Landtag nimmt einen Antrag der Regierung zu Änderungen der Verfassung an. Danach wird die Legislaturperiode von drei auf vier Jahre verlängert. Grund dafür ist unter anderem die Kostenersparnis durch zusammengelegte Reichs- und Landtagswahlen. ... »Details
  6. Verlängerung der Wahlperiode des 1927 gewählten Hessischen Landtags, 13. Mai 1930
    Nachdem der Hessische Landtag am 28. März durch eine Verfassungsänderung die Wahlperiode von drei auf vier Jahre verlängert hat, wird durch ein Gesetz auch die Wahldauer des bestehenden, am 13. November 1927 gewählten Landtags auf vier Jahre verlängert : Artikel 1: Das 3. Gesetz über Änderung der Hessischen Verfassung vom 28. März 1930 /Reg.-Bl. S. 49) gilt auch für den gegenwärtigen ... »Details
  7. Antwort der Zentrumsfraktion im Hessischen Landtag an die NSDAP, 11. Dezember 1931
    Die Zentrumsfraktion im Hessischen Landtag antwortet auf die Forderungen der hessischen NSDAP vom 8. Dezember 1931: ... »Details
  8. Vorlage des Etats für 1932 im Hessischen Landtag, 7. April 1932
    Der Finanzausschuss des Hessischen Landtags wird der Etat für 1932 vorgelegt, der in Einnahmen und Ausgaben mit 108,54 Millionen RM abschließt. Er ist gegenüber dem Vorjahr um rund 29,8 Millionen RM gesenkt worden und liegt 18,2 Millionen RM unter dem Haushalt von 1926.Der hessische Finanzminister Ferdinand Kirnberger (1875–1962) ist bei der Aufstellung des Haushalts von dem Grundsatz ... »Details
  9. Beschluss eines Staatsgrundgesetzes des Staates Groß-Hessen, 22. November 1945
    Das Staatsgrundgesetz für das zu dieser Zeit noch „Groß-Hessen“ genannte Land bildet die Vorform für eine hessische Verfassung, in der vor allem die zentralen Aufgaben der Arbeit der Landesregierung geregelt sind.Artikel 1 bestimmt das Land als Teil eines künftigen demokratischen Deutschlands. Artikel 2 umreißt das Staatsgebiet, das jetzt die ehemaligen preußischen Provinzen Kurhessen ... »Details
  10. SPD-Forderung nach Umbildung der Landesregierung löst Regierungskrise aus, 9. Februar 1946
    In einer Erklärung fordert die SPD, die mit einem Stimmenanteil von 44,5 % als stärkste Partei aus den ersten Kommunalwahlen hervorgegangen ist, eine Umbildung der hessischen Landesregierung und erhebt Anspruch auf das Amt des Ministerpräsidenten. Zu diesem Zweck zieht sie ihre Minister aus der Regierung zurück, erklärt sich aber bereit, in Gespräche zur Neubildung einer Regierung ... »Details
  11. SPD legt verfassungspolitisches Konzept vor – die Hochwaldhäuser Beschlüsse, 30. Mai 1946
    Die Hochwaldhäuser Beschlüsse sind Ergebnis ausführlicher Beratungen eines von der SPD eingesetzten Verfassungsausschusses, dem unter anderem der Verfassungsexperte Adolf Arndt (1904–1974), Justizminister Georg August Zinn (1901–1976), Innenminister Hans Venedey (1902–1969) und die Regierungspräsidenten Fritz Hoch (1896–1984) und Ludwig Bergsträsser (1883–1960) angehören. Nachdem ... »Details
  12. Wahl zur Verfassungberatenden Landesversammlung, 30. Juni 1946
    In Hessen findet die Wahl zur Verfassungberatenden Landesversammlung statt. Dabei erhält die SPD 44,3 % der gültigen Stimmen, die CDU 37,3 %, die KPD 9,7 % und die LDP 8,1 %. Auf die Arbeiterpartei entfallen 0,6 %. In der Verfassungberatenden Landesversammlung (90 Sitze) stellt die SPD damit 42 Mitglieder, die CDU 35, die KPD sieben und die LDP sechs Mitglieder. Unter den Mitgliedern der ... »Details
  13. Königsteiner Entwurf der Verfassung einer konstitutionellen Demokratie in Hessen, Juli 1946
    Das verfassungspolitische Programm des hessischen Ministerpräsidenten Karl Geiler, das dieser anlässlich der Eröffnung des Vorbereitenden Verfassungsausschusses am 12. März 1946 dargelegt hat, fließt maßgeblich in den sogenannten Königsteiner Entwurf einer konstitutionellen Demokratie ein. Unter konstitutioneller Demokratie verstehen die beiden Autoren des Entwurfes, die ... »Details
  14. Konstituierung der Verfassungberatenden Landesversammlung Groß-Hessen, 15. Juli 1946
    Nach ihrer Wahl am 30. Juni 1946 konstituiert sich die Verfassungberatende Landesversammlung in der Aula des Realgymnasiums Oranienstraße in Wiesbaden als „das erste demokratische Nachkriegsparlament Hessens“.0=Mühlhausen, Demokratischer Neubeginn, S. 32. Als Alterspräsident eröffnet der CDU-Abgeordnete Siegfried Ruhl (1870–1962) aus Kirchhain (Kreis Marburg) die Versammlung. Zum ... »Details
  15. Abschluss des Verfassungsentwurfs, 30. September 1946
    Durch „einen echten und später vielfach als vorbildlich empfundenen Kompromiss zwischen den Vorstellungen vor allem von SPD und CDU“0=Kroll, Geschichte Hessens, 2. Aufl., München 2010, S. 89. wird in der Verfassungberatenden Landesversammlung der Abschluss des Entwurfs zur Hessischen Verfassung möglich. Innerhalb von nur vier Stunden handeln drei Vertreter der SPD – Ludwig Bergsträsser ... »Details
  16. Verabschiedung der neuen hessischen Verfassung, 29. Oktober 1946
    In seinem Schreiben an den Präsidenten der Verfassungberatenden Landesversammlung, Otto Witte (1884–1963; SPD), führt US-General Lucius D. Clay (1898–1978) die Genehmigung der Hessischen Verfassung mit den Worten aus: ... »Details
  17. Volksabstimmung bestätigt Verfassung mit großer Mehrheit, 1. Dezember 1946
    In Hessen findet die von der amerikanischen Militärregierung geforderte Abstimmung über den am 29. Oktober 1946 beschlossenen Verfassungsentwurf statt. Dabei stimmen 1.156.710 Wähler mit Ja (76,75 % der gültigen Stimmen) und 350.358 (23,25 %) mit Nein. 216.148 Stimmen sind ungültig. Über den Artikel 41 der Verfassung, der die Verstaatlichung der Großbetriebe betrifft, wird gesondert ... »Details
  18. Wahlen zum Hessischen Landtag, 1. Dezember 1946
    Bei den ersten freien und demokratischen Landtagswahlen in (Groß-)Hessen nach dem Zweiten Weltkrieg erreichen die Parteien bei einer Wahlbeteiligung von 73,2 %0=Vgl. Informationen des Hessischen Statistischen Landesamtes. folgendes Ergebnis:SPD 687.531 Stimmen (42,7 %), 38 MandateCDU 498.158 Stimmen (30,9 %), 28 MandateLDP 252.207 Stimmen (15,7 %), 14 MandateKPD 171.592 Stimmen (10,7 %), 10 ... »Details
  19. Umbenennung des Landes in „Hessen“, 4. Dezember 1946
    Nach der Volksabstimmung über die von der verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossenen Hessischen Verfassung und der Wahl des ersten Hessischen Landtags am 1. Dezember 1946 erfolgt die Umbenennung des vormaligen „Groß-Hessen“ in „[Land] Hessen“. Die Bezeichnung „Groß-Hessen“ war nach dem am 19. September 1945 durch die amerikanische ... »Details
  20. Einstellung der Schulgelderhebung in Hessen, 16. Mai 1947
    Unter Bezug auf Artikel 59 der Hessischen Verfassung – in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten – verfügt Kultusminister Erwin Stein (1903–1992; CDU) die Einstellung der Schul- und Unterrichtsgelderhebung. Obwohl der am 18. September vorgelegte ... »Details
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