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Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds

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  1. SPD legt verfassungspolitisches Konzept vor – die Hochwaldhäuser Beschlüsse, 30. Mai 1946
    Die Hochwaldhäuser Beschlüsse sind Ergebnis ausführlicher Beratungen eines von der SPD eingesetzten Verfassungsausschusses, dem unter anderem der Verfassungsexperte Adolf Arndt (1904–1974), Justizminister Georg August Zinn (1901–1976), Innenminister Hans Venedey (1902–1969) und die Regierungspräsidenten Fritz Hoch (1896–1984) und Ludwig Bergsträsser (1883–1960) angehören. Nachdem ... »Details
  2. Verfassungsentwurf der SPD für die Beratungen der Verfassungberatenden Landesversammlung, Juli 1946
    In Anknüpfung an die Hochwaldhäuser Beschlüsse legen die SPD-Verfassungsexperten Adolf Arndt und Georg August Zinn (1901–1976) den offiziellen Verfassungsentwurf der SPD für die Beratungen der Verfassungberatenden Landesversammlung vor. Das, was dem Arndt-Zinn-Entwurf sein besonderes programmatisches Profil gab, war sein Eintreten für umfassende unveräußerliche Grundrechte und die ... »Details
  3. Abschluss des Verfassungsentwurfs, 30. September 1946
    Durch „einen echten und später vielfach als vorbildlich empfundenen Kompromiss zwischen den Vorstellungen vor allem von SPD und CDU“0=Kroll, Geschichte Hessens, 2. Aufl., München 2010, S. 89. wird in der Verfassungberatenden Landesversammlung der Abschluss des Entwurfs zur Hessischen Verfassung möglich. Innerhalb von nur vier Stunden handeln drei Vertreter der SPD – Ludwig Bergsträsser ... »Details
  4. Verabschiedung der neuen hessischen Verfassung, 29. Oktober 1946
    In seinem Schreiben an den Präsidenten der Verfassungberatenden Landesversammlung, Otto Witte (1884–1963; SPD), führt US-General Lucius D. Clay (1898–1978) die Genehmigung der Hessischen Verfassung mit den Worten aus: ... »Details
  5. Volksabstimmung bestätigt Verfassung mit großer Mehrheit, 1. Dezember 1946
    In Hessen findet die von der amerikanischen Militärregierung geforderte Abstimmung über den am 29. Oktober 1946 beschlossenen Verfassungsentwurf statt. Dabei stimmen 1.156.710 Wähler mit Ja (76,75 % der gültigen Stimmen) und 350.358 (23,25 %) mit Nein. 216.148 Stimmen sind ungültig. Über den Artikel 41 der Verfassung, der die Verstaatlichung der Großbetriebe betrifft, wird gesondert ... »Details
  6. Wahlen zum Hessischen Landtag, 1. Dezember 1946
    Bei den ersten freien und demokratischen Landtagswahlen in (Groß-)Hessen nach dem Zweiten Weltkrieg erreichen die Parteien bei einer Wahlbeteiligung von 73,2 %0=Vgl. Informationen des Hessischen Statistischen Landesamtes. folgendes Ergebnis:SPD 687.531 Stimmen (42,7 %), 38 MandateCDU 498.158 Stimmen (30,9 %), 28 MandateLDP 252.207 Stimmen (15,7 %), 14 MandateKPD 171.592 Stimmen (10,7 %), 10 ... »Details
  7. Erste Regierungserklärung von Ministerpräsident Stock und Vorstellung des Kabinetts, 6. Januar 1947
    Der erste frei gewählte Ministerpräsident Hessens, Christian Stock (1884–1967; SPD), gibt seine erste Regierungserklärung vor dem Hessischen Landtag ab. Als Schwerpunkte der künftigen Regierungsarbeit hebt er hervor: die Bewältigung der aktuellen Not, die Verwirklichung der Verfassung, insbesondere von Sozialisierung und Mitbestimmung, und die Überwindung der Erblast des ... »Details
  8. Arbeits- und Wirtschaftsminister Wagner stellt Probleme des Ministeriums vor, 11. Dezember 1949
    Auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden gibt der neue hessische Minister für Arbeit, Wirtschaft und Landwirtschaft, Albert Wagner (1885–1974; SPD), einen Überblick über den Zuschnitt und die aktuellen Probleme seines „Sammelministeriums“. Die Planung, 25 % des Personals des Ministeriums zu entlassen, könne noch verändert werden. Die Ernährungsämter B würden zum 31. Dezember 1949 ... »Details
  9. Wahl der nichtrichterlichen Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshof, 21. März 1951
    Im Hessischen Landtag werden die nichtrichterlichen Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshof gewählt. Hierbei werden durch Los drei Mitglieder der SPD und drei Mitglieder der „nichtsozialistischen Parteien“ in den Gerichtshof gewählt. Damit ist im Staatsgerichtshof – im Gegensatz zum Landtag – keine „sozialistische Mehrheit“ mehr gegeben, was besonders Auswirkungen in der Frage ... »Details
  10. Hessischer Staatsgerichtshof verhandelt über Artikel 41 der Hessischen Verfassung, April 1951
    Vor dem Hessischen Staatsgerichtshof wird über Artikel 41 der Hessischen Landesverfassung verhandelt. Zu klären ist, ob die bereits 1946 vorgenommenen Enteignungen der Grundstoffindustrie, deren Besitz in Gemeineigentum überführt worden ist, unmittelbar aus Artikel 41 hergeleitet werden konnten, oder ob hierzu noch Ausführungsgesetze hätte erlassen werden müssen. Derartige ... »Details
  11. Staatsgerichtshof wird Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierungsbestimmungen prüfen, 5. April 1951
    Am 20. April wird der Hessische Staatsgerichtshof prüfen, ob die Sozialisierungsbestimmungen im Einklang mit Artikel 41 der hessischen Verfassung stehen. Von Seiten der CDU und der FDP sowie von Privatpersonen wird diese Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt.(MB) ... »Details
  12. Hessischer Staatsgerichtshof erklärt Sozialisierung für rechtsgültig, 20. Juli 1951
    Der hessische Staatsgerichtshof lehnt die Klage der FDP ab und urteilt, dass die hessische Sozialisierung im Einklang mit der Verfassung steht. Somit ist Artikel 41 der hessischen Verfassung rechtsgültig. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Artikel, auch wenn in Beratungen und Verhandlungen eine andere Textform als in dem Gesetz- und Verordnungsblatt, sinngemäß dadurch nicht ... »Details
  13. Hessisches Kabinett beschließt Ausführungsbestimmungen für Sozialisierung, 1. Februar 1952
    Das hessische Kabinett beschließt Ausführungsbestimmungen – das Überleitungs-und Entschädigungsgesetz – für die Artikel 39 bis 41 der hessischen Verfassung. Diese Artikel haben die Sozialisierung von Eigentum zum Gegenstand. Das Gesetz sieht vor, dass Sozial- oder Landesgemeinschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände oder juristische Personen des privaten bzw. des öffentlichen Rechts, an ... »Details
  14. Wirtschaftsmininsterium fordert die komplette Enteignung von Buderus in Wetzlar, 5. Februar 1952
    Aufgrund der Ausführungsbestimmungen, die vom Hessischen Kabinett bezüglich der Sozialisierungsartikel der hessischen Verfassung gefasst worden sind, fordert der Ministerialdirektor des Wiesbadener Wirtschaftsministeriums, dass die Buderus-Werke in Wetzlar sozialisiert werden müssen. Bislang befindet sich nur ein Teil des Betriebes in Gemeineigentum. Sollten sich die Landesregierung und die ... »Details
  15. Wirtschaftsministerium gibt Pressekonferenz wegen Richtigstellung des Buderus-Plans, 6. Februar 1952
    Das Hessische Wirtschaftsministerium gibt aufgrund der Meldungen, die Regierung plane aufgrund des Artikel 41 der Verfassung die Sozialisierung der Buderus-Werke, eine Pressekonferenz. Hierbei wird richtig gestellt, dass die Pläne der Regierung nicht auf die gesamten Buderus-Werke bezogen waren, sondern nur auf den bereits sozialisierten Teil. Nur bei diesem solle eine Prüfungen erfolgen, welche ... »Details
  16. FDP bezieht Stellung gegen die Ausführungsbestimmungen zur Sozialisierung, 15. Februar 1952
    Die hessische FDP bezieht in einer Erklärung Stellung gegen die von der sozialdemokratisch geführten Regierung vorgestellten Ausführungsbestimmungen zu Artikel 41 der hessischen Verfassung. Besonders kritisiert die Partei, dass in diesem rasch zusammengestellten Bestimmungen nicht eindeutig festgehalten sei, welche Objekte in Gemeingut übergehen sollen. Diese müsse nach Meinung der FDP ... »Details
  17. Landtagsdebatte über Ausführungsbestimmungen zu Sozialisierungsartikeln, 12. März 1952
    Im Hessischen Landtag steht erneut die Sozialisierung im Fokus. Gegenstand der Debatte sind die von Regierung vorgelegten Ausführungsbestimmungen zu den Sozialisierungsartikeln 39 bis 41 der hessischen Verfassung. Wirtschaftsminister Heinrich Fischer (1895–1973; SPD) weist daraufhin, dass die Bestimmungen große wirtschaftliche Machtballungen verhindern und damit den Frieden sichern. Zudem ... »Details
  18. Erklärung von Ministerpräsident Zinn zu Gemeindebetrieben und Sozialisierung, 9. April 1952
    Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) gibt folgende Erklärung über die Stellung der Gemeindebetriebe innerhalb der Sozialisierung: Die im Anschluß an die Verhandlung des Staatsgerichtshofes vom 4. April 1952 aufgestellte Behauptung, daß der hessische Staat das Eigentum an den kommunalen Energie- und Verkehrsbetrieben für sich in Anspruch nehme, entbehrt jeder Grundlage und ... »Details
  19. Reaktion der FDP-Landtagsfraktion auf Erklärung Zinns zu Gemeindebetrieben und Sozialisierung, 11. April 1952
    Die Landtagsfraktion der FDP reagiert auf die Erklärung von Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) in der Sache Gemeindebetrieben und Sozialisierung. Der Landtagsabgeordnete Hans Ilau (1901–1974), zugleich Bevollmächtigter der FDP-Landtagsfraktion, gibt folgende Stellungnahme ab: ... »Details
  20. Verhandlungen über Grube Emma vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden, 30. April 1952
    Das Arbeitsgericht Wiesbaden verhandelt in der Sache Grube Emma. Der früher Eigentümer der Braunkohlegrube, die sozialisiert wurde, und später als Treuhänder fungierte, verklagt das Land auf 44.800 DM, die ihm das Land für seine Arbeit als Treuhänder noch schulde. Als monatliches Gehalt standen ihm 700 DM zu, das aber nur bis August 1949 an ihn gezahlt worden sei. Aufgrund finanzieller ... »Details
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