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Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds

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  1. Hessischer Landtag genehmigt Gesetz zur Wohnungsfürsorge, 26. Juni 1902
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags genehmigt einen Gesetzentwurf zur Wohnungsfürsorge für Minderbemittelte. Es sieht die Einrichtung einer Wohnungsinspektion vor, die nicht als ein Organ der Polizeiaufsicht, sondern als Wohlfahrtspflege gedacht ist. Außerdem soll nach dem Gesetz der Bau von Wohnungen für Minderbemittelte gefördert werden. Die Regierung hebt hervor, dies sei ein ... »Details
  2. Preußisches Gesetz zur Grundstücksumlegung erleichtert den Städtebau, 28. Juli 1902
    Der Preußische Landtag verabschiedet das auch als Lex Adickes bekannte Gesetz betr. die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a.M., eine gesetzliche Regelung für die Umlegung von städtischen (privaten) Baugrundstücken. Das vom Frankfurter Oberbürgermeister Franz Adickes (1846–1915) konzipierte und im Dezember 1899 vorgelegte Gesetz schafft modellhaft die Voraussetzungen für eine ... »Details
  3. Annahme der Novelle zum Urkundenstempelgesetz im Hessischen Landtag, 2. März 1910
    Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt nimmt eine erneute Novelle zum Urkundenstempelgesetz an. Darin wird unter anderem der Stempel für den Kommerzienrattitel auf 3.000 Mark festgesetzt. Das Hessische Gesetz über den Urkundenstempel von 1899 war in der Vergangenheit wiederholt geändert worden. Es regelt die Stempelpflicht (das heißt ... »Details
  4. Freigabe des Edertals zur Überflutung, Winter 1913
    Im Winter 1913 wird mit dem Aufstauen des Wassers in der kürzlich fertiggestellten Edertalsperre begonnen,0=Vgl. Henning, Edertal, S. 19. nachdem zehn Jahre zuvor die ersten Gerüchte über eine obrigkeitlich geplante Flutung des Ortes Bringhausen die Bevölkerung erreichten.0=Vgl. Münch, Bringhausen, S. 34. Es folgen zum 1. April 1905 das preußische Gesetz „Zur Hebung der Landeskultur, zur ... »Details
  5. Beschlüsse der Ersten Kammer des Landtags in Darmstadt, 19. Oktober 1915
    Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt nimmt in einer kurzen Sitzung entsprechend den Beschlüssen der Zweiten Kammer mehrere Gesetzentwürfe an. Sie betreffen die Verschiebung der Wahlen zum 37. Landtag, die Veräußerung von Grundstücken des Fiskus und die Übernahme von Wechselverpflichtungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Staat. ... »Details
  6. Gesetz über den „Vaterländischen Hilfsdienst“, 5. Dezember 1916
    Das „Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst“ (oder kurz: „Hilfsdienstgesetz“) konzentriert die Kriegswirtschaft angesichts der Versorgungsprobleme und des Arbeitskräftemangels im Reich auf das Kriegsziel und die ausreichende Versorgung des Militärs. ... »Details
  7. Verabschiedung einer Vorläufigen Verfassung für den Freistaat Hessen, 20. Februar 1919
    Die am 26. Januar 1919 gewählte erste verfassunggebende Volkskammer des Volksstaates Hessen (der Hessische Landtag) in Darmstadt verabschiedet in ihrer dritten Sitzung eine Vorläufige Verfassung des Freistaats Hessen (Notverfassung).0=Vgl. Verfassungen der Welt: Gesetz über die vorläufige Verfassung für den Freistaat (Republik) Hessen vom 20. Februar 1919 (eingesehen am 15.7.2020). Nach der ... »Details
  8. Einführung der Tageszeitangabe zu 24 Stunden, 15. Mai 1927
    In Hessen wird, wie überall in Deutschland, die „24-Stunden-Uhrzeit“ eingeführt. Während man bis bei zweimal zwölf Stunden pro Tag jeweils angeben musste, ob man vormittags oder nachmittags meinte, ist die Zeitangabe nun eindeutig. Bei der genauen Zeitangabe spielen vor allem die Bahnhofsuhren, die in der Regel täglich überprüft werden, eine wichtige Rolle.(OV) ... »Details
  9. Verlängerung der Wahlperiode des 1927 gewählten Hessischen Landtags, 13. Mai 1930
    Nachdem der Hessische Landtag am 28. März durch eine Verfassungsänderung die Wahlperiode von drei auf vier Jahre verlängert hat, wird durch ein Gesetz auch die Wahldauer des bestehenden, am 13. November 1927 gewählten Landtags auf vier Jahre verlängert : Artikel 1: Das 3. Gesetz über Änderung der Hessischen Verfassung vom 28. März 1930 /Reg.-Bl. S. 49) gilt auch für den gegenwärtigen ... »Details
  10. Gesetz über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums erlassen, 7. April 1933
    Die Reichsregierung unter Adolf Hitler (1889–1945) erlässt das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, mit dem die Säuberung der Beamtenschaft und die „Entfernung“ von „Nicht-Ariern“ aus dem Dienst durchgesetzt wird.(OV) ... »Details
  11. 2. Gesetz zur Gleichschaltung der Länder tritt in Kraft, 7. April 1933
    Nach dem „2. Gesetz zur Gleichschaltung mit dem Reich“ (Reichstatthaltergesetz) ernennt der Reichspräsident auf Vorschlag des Reichskanzlers für alle Länder mit Ausnahme Preußens einen Reichstatthalter. Für den bisherigen Volksstaat Hessen ernennt Reichspräsident von Hindenburg dementsprechend am 5. Mai den nationalsozialistischen Gauleiter Jakob Sprenger (1884–1945) zum ... »Details
  12. Selbstmord des Sprachwissenschaftlers Hermann Jacobsohn in Marburg, 27. April 1933
    Der Marburger Sprachwissenschaftler und Direktor der Zentralstelle für den Sprachatlas des Deutschen Reiches und der Deutschen Mundartforschung, Prof. Dr. Hermann Jacobsohn (geb. 1879), begeht Selbstmord. Er wirft sich am Marburger Südbahnhof vor einen Zug, nachdem ihm am 25. April aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 seiner jüdischen Herkunft ... »Details
  13. Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes beseitigt Kommunalverfassung, 15. Dezember 1933
    Im Dezember 1933 verabschiedet das Preußische Staatsministerium ein Gemeindeverfassungsgesetz, mit dem 15 Gemeindeverfassungsgesetze in Preußen abgeschafft werden. Die bisherigen demokratischen Prinzipien der Kommunalverwaltung werden mit dem Satz beseitigt, dass für aus Wahlen hervorgegangene und beschließende Vertretungskörperschaften nach Überwindung des Parteienstaates und angesichts des ... »Details
  14. Massive Verschlechterung der Tariflöhne in den Betrieben, März 1935
    Der SPD-Exilvorstandes (Sopade) beschäftigt sich im Deutschland-Bericht für den März 1935, der am 12. April 1935 in Prag herausgegeben wird, unter anderem ausführlich mit der aktuellen Entwicklung der Löhne im Reich. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934, das bezeichnenderweise viele Kann-Vorschriften enthält, sowie aufgrund der dazu gehörenden ... »Details
  15. 7. Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg, 10.-16. September 1935
    In Nürnberg findet der 7. Reichsparteitag statt. Dazu werden unter anderem 465 Sonderzüge eingesetzt. Am 12. September fordert Adolf Hitler von dem angetretenen Reichsarbeitsdienst für alle das gleich Instrument der Arbeit ..., da Instrument, das ein Volk am meisten ehrt, den Spaten. Darin sieht Hitler die Waffe unserer inneren Selbstbehauptung. Am 13. September spricht Hitler vor 100.000 ... »Details
  16. Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden, 26. April 1938
    [Einzelheiten enthält das beigefügte Reichsgesetzblatt] ... »Details
  17. Zwang zum Vornamenszusatz für alle jüdischen Personen, 17. August 1938
    Nach der „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 17. August 1938 dürfen Juden nur noch Vornamen führen, die in den Richtlinien des Reichsinnenministeriums für Juden vorgesehen sind. Führen sie jedoch einen anderen Vornamen, müssen sie ab dem 1. Januar 1939 einen zusätzlichen Vornamen annehmen, und zwar männliche Personen ... »Details
  18. Beschluss eines Staatsgrundgesetzes des Staates Groß-Hessen, 22. November 1945
    Das Staatsgrundgesetz für das zu dieser Zeit noch „Groß-Hessen“ genannte Land bildet die Vorform für eine hessische Verfassung, in der vor allem die zentralen Aufgaben der Arbeit der Landesregierung geregelt sind.Artikel 1 bestimmt das Land als Teil eines künftigen demokratischen Deutschlands. Artikel 2 umreißt das Staatsgebiet, das jetzt die ehemaligen preußischen Provinzen Kurhessen ... »Details
  19. Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten, 29. Mai 1946
    Die groß-hessische Regierung erlässt ein Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten, das die Einleitung von Ermittlungsverfahren erleichtert. Das Gesetz legt fest, dass aus politischen, rassistischen oder religiösen Motiven begangene Verbrechen mit Ablauf der NS-Zeit nicht verjährt sind und dass Handeln auf Befehl eines Vorgesetzten oder einer übergeordneten Institution nicht von ... »Details
  20. Konstituierung der Verfassungberatenden Landesversammlung Groß-Hessen, 15. Juli 1946
    Nach ihrer Wahl am 30. Juni 1946 konstituiert sich die Verfassungberatende Landesversammlung in der Aula des Realgymnasiums Oranienstraße in Wiesbaden als „das erste demokratische Nachkriegsparlament Hessens“.0=Mühlhausen, Demokratischer Neubeginn, S. 32. Als Alterspräsident eröffnet der CDU-Abgeordnete Siegfried Ruhl (1870–1962) aus Kirchhain (Kreis Marburg) die Versammlung. Zum ... »Details
  21. Wahlgesetz für den Landtag des Landes Hessen, 14. Oktober 1946
    Die von der US-amerikanischen Militärregierung am 12.Oktober 1945 eingesetzte Interrimsregierung unter Ministerpräsident Karl Geiler (1878–1953) beschließt ein Wahlgesetz für den Landtag des Landes Hessen. ... »Details
  22. Verabschiedung des Gesetzes zur Beschaffung von Siedlungsland, 15. Oktober 1946
    In Hessen wird das Gesetz zur Beschaffung von Siedlungsland und zur Bodenreform verabschiedet. Dadurch können 1947 etwa 44.000 Familien Land für Gärten oder Kleinsiedlungen erhalten.(OV) ... »Details
  23. Konstituierung des Wirtschaftsrats der Bizone in Frankfurt, 25. Juni 1947
    Der am 1. Januar geschaffene Wirtschaftsrat der Bizone konstituiert sich im Großen Börsensaal in Frankfurt und wählt den hessischen Politiker Erich Köhler (1892–1958; CDU) zu seinem Präsidenten. In seiner Begrüßungsrede lobt Ministerpräsident Christian Stock (1884–1967; SPD) die Einrichtung des Wirtschaftsrats als eine erste Bresche in die Zonenteilung (zitiert nach Mühlhausen, Karl ... »Details
  24. Regierungserklärung von Ministerpräsident Stock im Landtag, 9. November 1949
    Der hessische Ministerpräsident Christian Stock (1884–1967; SPD) stellt dem Hessischen Landtag in seiner 68. Plenarsitzung sein neues Kabinett vor und gibt dazu eine Regierungserklärung ab. Er teilt mit, dass die Landesregierung in Zukunft nur noch aus dem Ministerpräsidenten und vier Fachministern bestehen wird, nämlich den Ministern für Inneres, für Finanzen, für Erziehung, Volksbildung ... »Details
  25. Entwurf eines neuen hessischen Wahlgesetzes, 14. Juli 1950
    Das hessische Kabinett nimmt in seiner Sitzung einen Referentenentwurf des Innenministeriums für ein neues Wahlgesetz an. Nach dem Entwurf müssen für die Aufstellung eines Kandidaten ein halbes Prozent der Wahlberechtigten eines Wahlkreises, mindestens aber 250 Unterschriften erreicht werden. Bei der Wahl eines Kandidaten werden die überschüssigen Stimmen nicht auf die Landesliste ... »Details
  26. Neues hessisches Landtagswahlgesetz wird verkündet, 18. September 1950
    Die Landesregierung unter Ministerpräsident Christian Stock (1884–1967; SPD) verkündet das am 14. September beschlossene neue Landtagswahlgesetz (LWG). Das neue Gesetz gilt erstmals für die Landtagswahlen vom 19. November dieses Jahres und löst das bisherige Landtagswahlgesetz von 1946 ab. Dieses von der damaligen Allparteienregierung unter amerikanischer Besatzung beschlossene Gesetz war ... »Details
  27. Initiativgesetzentwurf der CDU zur Entnazifizierung, 25. Januar 1951
    Die Landtagsfraktion der CDU beabsichtigt einen Initiativgesetzentwurf zur Entnazifizierung auszuarbeiten, der die Entnazifizierung in Hessen beenden soll. Der Entwurf soll an die Empfehlungen des Bundestages anknüpfen, darüber hinaus aber auch weiterreichende Punkte enthalten, die besonders den Gnadenweg betrifft, auf den von der Entnazifizierung betroffene Personen bislang im Einzelfall ... »Details
  28. Landtag gewährt Privatschulen weiterhin Unterichts- und Lernmittelfreiheit, 13. März 1952
    Nach der ersten, zweiten und dritten Lesung verabschiedet der Hessische Landtag einstimmig das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit an Privatschulen. Damit bleibt die Befreiung von diesen Geldern an den betroffenen Privatschulen in Hessen über den 31. März 1952 heraus unbefristet bestehen.(MB) ... »Details
  29. Zweite Lesung des neuen Verwaltungsgesetzes im Landtag, 15. April 1953
    Im Hessischen Landtag findet unter lebhafter Debatte die zweite Lesung die Entwürfe des Gesetzes zur hessischen Verwaltungsreform statt. Besonders die Fragen zur Landschaftsverwaltung und der Neuordnung des öffentlichen Bank- und Sparkassenwesens stehen im Fokus des Interesses. Die von der SPD ausgearbeiteten Vorlagen stoßen auf den Widerstand der Opposition. Die FDP sieht die durch die ... »Details
  30. Neues Land- und Forstwirtschaftskammergesetz verabschiedet, 17. Juni 1953
    Mit den Stimmen der SPD und des BHE verabschiedet der Hessische Landtag ein neues Land- und Forstwirtschaftskammergesetz für Hessen. Die Opposition aus CDU und FDP stimmt gegen das Gesetz.(MB) ... »Details
  31. Gesetzesänderung zu Gemeindeordnung verabschiedet, CDU kündigt Klage dagegen an, 1. Juli 1953
    Im Hessischen Landtag wird die Gesetzesänderung zur hessischen Gemeindeordnung verabschiedet. Durch diese werden Wiederwahlen amtierender Bürgermeister und Beigeordneter nur dann rechtsgültig, wenn die Wahlen innerhalb der letzten sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Laut Artikel 2 des Gesetzes werden Wiederwahlen hauptamtlicher Bürgermeistern, Beigeordneter oder Landräten, die ... »Details
  32. Landtag verabschiedet neue Schulgesetze, 1. Juli 1953
    Der Hessische Landtag verabschiedet mit den Stimmen der SPD, des BHE und Teilen der FDP das Schulkosten- und das Schulverwaltungsgesetz. Die CDU lehnt die Gesetze ab. Die FDP betont in der Debatte, dass die Partei die Staatshoheit über die Schule voll anerkenne und dass die Partei die christliche Gemeinschaftsschule befürworte. Kultusminister Ludwig Metzger (1902–1993; SPD) betont gegenüber ... »Details
  33. Hessische Rettungsmedaille geschaffen, 1. Juli 1953
    Der Hessische Landtag verabschiedet ohne Gegenstimmen das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten. Zur Anerkennung solcher wird die Hessische Rettungsmedaille aus der Taufe gehoben. Die Auszeichnung soll eine silberne Medaille am Band sein, die an der linken Brust getragen wird.(MB) ... »Details
  34. Gesetz zur Wiederherstellung der staatsbürgerlichen Gleichheit endgültig abgelehnt, 1. Juli 1953
    Das von der FDP eingebrachte Gesetz zur Änderung der staatsbürgerlichen Gleichheit wird durch die SPD endgültig abgelehnt und damit auch nicht mehr im Landtag behandelt. Die SPD folgt damit der Ansicht des zuständigen Ausschusses.(MB) ... »Details
  35. Einheitliches Schiedsmannwesen in Hessen, 7. Oktober 1953
    Mit dem in dritter Lesung durch den Hessischen Landtag verabschiedeten Entwurf über das Schiedsmannwesen gilt in Hessen eine einheitliches Regelung. Bislang war es in den hessischen Landesstellen unterschiedlich geregelt.(MB) ... »Details
  36. Vereinheitlichung des hessischen Polizeistrafrechts, 14. Oktober 1953
    Mit der Annahme des Gesetzesentwurf über die Aufhebung der Polizeigesetze von 1855 und 1871 soll in Hessen ein einheitliches Polizeistrafrecht auf den Weg gebracht werden.(MB) ... »Details
  37. Zinn krisitiert in seiner ersten Rede als Bundesratspräsident ausufernde Bürokratie, 30. Oktober 1953
    Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) hält seine erste Rede als Bundesratspräsident. In dieser Rede bemängelt Zinn, dass die Wirren der Nachkriegszeit dazu geführt haben, dass die Gesetzgebung anfing dazu zu neigen alle Lebensbereiche durch detaillierte Vorschriften zu reglementieren. Es sei zu einer unnötigen Aufblähung der Bürokratie gekommen. Diese Entwicklung rufe ... »Details
  38. CDU will Abschluss der Maßnahmen zur politischen Befreiung in Hessen, 16. November 1953
    Die CDU-Fraktion bringt in den Hessischen Landtag einen Initiativantrag über ein Gesetz zum Abschluss der Maßnahmen zur politischen Befreiung in Hessen ein. Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene diese Maßnahme selbst beantrage müssen und die Entscheidungen des Befreiungsgesetzes von 1946 würden dann aufgehoben. Allerdings muss der Betroffenen einem aus drei Richtern bestehenden Ausschuss ... »Details
  39. Landtag lehnt Gesetzentwurf der Union über Abschluss der politischen Befreiung ab, 2. Dezember 1953
    Mit dem Stimmen der Sozialdemokraten wird im Landtag der Gesetzentwurf der Union, der einen Abschluss der politischen Befreiung in Hessen zum Inhalt hat, abgelehnt. Dieser Entwurf sah eine Generalamnestie vor, von der kriminelle Vergehen ausgeschlossen waren. Ebenso sollten Beamte des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der NSDAP waren, rehabilitiert werden. Ministerpräsident Georg August Zinn ... »Details
  40. Neues Bauaufsichtgesetz, 24. Februar 1954
    Der Hessische Landtag verabschiedet ein neues Bauaufsichtgesetz. Von nun an liegt die Bauaufsicht allein in staatlicher Hand. Die Landeskreise werden hierzu bis zum 30. September 1954 Baukreisämter einrichten. Im Landtag stimmten lediglich drei Vertreter der FDP gegen dieses Gesetz, die übrigen Abgeordneten votierten dafür.(MB) ... »Details
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