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Hessian Biography

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Portrait

Heinrich von Kirchhain
(belegt 1400–1415)

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Kirchhain, Heinrich von [ID = 21153]

belegt 27.4.1400–31.1.1415
Schultheiß
Other Names | Activity | Family Members | References | Life | Citation
Family Members

Partner(s):

  • N.N., Sophie, in erster Ehe verheiratet mit Gerlach Gieseler, Rentmeister in Rotenburg
References

Sources:

Bibliography:

Life

Schultheiß zu Melsungen 1400 April 271, 1406 Oktober 92, 1414 Juni 283. Nach seinem Regierungsantritt einigt sich Landgraf Ludwig I. mit ihm über seine Bestallung in folgender Weise: An Gesinde soll er seine Frau, eine Magd, den Landknecht und zwei Wächter auf der Burg haben; er und der Landknecht sollen beritten sein. Hierfür erhält er die aus den beiden Mühlen vor der Stadt Melsungen jährlich ‚fällige Korngülte, wobei ein etwaiger Fehlbestand ausgeglichen werden soll. Er bekommt ferner die Schweinemast in den Mühlen. Er soll die landgräflichen Schafe vor der Stadt vormengen (d. h. in die übrigen Herden mit unterziehen) und Wolle und Lämmer, die davon dem Landgrafen zustehen, einnehmen; ferner erhält er das Haus mit dem Milch(verarbeitungs)werk. Hat er Überschuß an Käse, soll er ihn mit dem Landgrafen teilen. Bußen bis 3 Pfd. stehen ihm zu, Bußen darüber dem Landgrafen. Die Gerichtsgebühren (was vom gerichisstabe fällt) soll er zum Ankauf von frischem Fleisch für das Haus verwenden. Alle Äcker vor der Stadt und am Schwarzenberg soll er an Landsiedel ausgeben und den davon dem Landgrafen fälligen Anteil an Zehnten und Rodezehnten erheben. Den Weinberg zu Melsungen kann der Schultheiß eingehen lassen, da er seine Unkosten nicht trägt, doch kann er ihn auch gegen die Hälfte oder ein Drittel des Ertrages austun. Der Schultheiß soll fünf Kühe halten, eine davon für den Heiligenberg, Schweine kann er nach Gutdünken füttern. Die einkommende Gerste soll er verbrauen. Was er an Beede, Zinsen oder Gülten einnimmt, darüber soll er Rechnung legen. Futter oder Korn darf er nur an solche ausgeben, die ein entsprechendes landgräfliches Schreiben vorweisen4. Die 1414 Juni 28 genannte Frau Kirchhains Sophie5 war die Witwe des Rotenburger Rentmeisters Gerlach Gieseler6, so daß hier mit einer erheblichen Vermögenskummulation zu rechnen ist. Daraus erklärt es sich, daß Kirchhain 600 fl. zu den 1000 fl. beisteuern kann, mit denen Landgraf Ludwig die an Simon von Wallenstein verpfändete Melsunger Rente ablöst, worauf der Landgraf diese Rente Kirchhain auf Lebenszeit verschreibt und ihm dazu 1415 Januar 31 verspricht, falls er das Schultheißenamt wegen Krankheit nicht mehr versehen könne, ihm das heimgefallene Haus derer v. Schlutwinsdorf in Melsungen einzuräumen und ihm die gen. Rente bis zu seinem Tode verabfolgen zu lassen. Danach fällt der gesamte Besitz Kirchhains an Erbgut und Gülten an den Landgrafen, wie es Kirchhain schon Landgraf Hermann und auch ihm urkundlich zugesichert hat7.


  1. Lennep, Landsiedelrecht, Codex Probat. S. 458 Nr. 180. – Vgl. auch Küch, Salbücher (ZHG 39, 1905) S. 170.
  2. Kopiar 4 Nr. 298.
  3. Kopiar 4 Nr. 297. – Genannt auch 1412 Oktober 14 (Urkk., Depsositum Stadt Melsungen).
  4. Kopiar 4 Nr. 311.
  5. Kopiar 4 Nr. 297. Damals verschreibt ihm der Landgraf auf Lebenszeit die 10 Mark Rente aus Melsungen, die er für 100 Mark von den Brüdern Gerwig und Henne von Bischofferode abgelöst hat.
  6. Urkk., Samtarchiv Nachtr. 0, 1454. – Kopiar 4 Nr. 317.
  7. Alle vorstehenden Angaben aus Kopiar 4 Nr. 325. Die Verschreibungen des gesamten Besitzes von Kirchhain auf den Todesfall an die Landgrafen Hermann und Ludwig sind nicht erhalten. Dieses von Landgraf Hermann eingeführte und dann weiterhin vielfach geübte Verfahren gegenüber den landgräflichen Finanzbeamten stellte nicht nur eine besondere Art des Ämterkaufes dar, sondern zugleich auch eine Kaution oder Sicherheitsleistung für mögliche Verfehlungen des Amtsinhabers. – s. Kunz Grebe.
Citation
„Kirchhain, Heinrich von“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/bio/id/21153> (Stand: 20.2.2024)