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Regesta of the Landgraves of Hesse

(14)74 August 21

Heinrich III. sagt Mühlhausen Unterstützung zu

Regest-Nr. 9739

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Stadtarchiv Mühlhausen, G 14 Konv. 2, Bl. 3. Papier, Reste des Verschlußsiegels.
Regesta: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 340 Nr. 1194.
Regestum
Marburg. - Landgraf Heinrich zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda (Cziegenhayn, Nidde) an den Rat zu Mühlhausen (Molhusen): Wir waren eine Zeitlang außer Landes. Werden Richart Zöllner (Czolner) und den andern Tätern schreiben, Euch wieder zu geben, was sie vor Eigenrieden (Ougenryden) genommen haben. Wenn das nicht geschieht, denken wir uns so gegen sie zu halten, daß Ihr vermerken sollt, daß uns solches von ihnen nicht zu Willen noch Wohlgefallen ist.
... Marpurg, uff sontag nach Assumpcionis Marie.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Zöllner, Richard [II.]

Other Places

Ziegenhain, Grafen · Nidda, Grafen · Mühlhausen, Rat · Eigenrieden, Dorf

Keywords

Grafen · Räte · Landgrafenitinerar · Überfälle · Räuber, Verfolgen von · Hilfe, juristische

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9739 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9739> (Stand: 09.05.2026)