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Regesta of the Landgraves of Hesse

(14)44 März 23

Dankesbrief Landgraf Ludwig I. an den Göttinger Rat

Regest-Nr. 9156

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 123 Nr. 168.
Regestum
Kassel. - Landgraf Ludwig I. dankt dem Göttinger Rate, daß er Ernst von Ußlar dem Jüngeren die Beute wieder abgenommen habe, die dieser Herting von Esschenwege geraubt habe. Ernst sei jetzt in Kassel beim Landgrafen gewesen, er verzeihe den Göttingern, wie der beifolgende Brief beweise. Womit der Landgraf den Göttingern zu Willen sein könne, das tue er gern.
Gebin zu Cassil uff mantag nach dem sontage Letare under unsen secret anne etc. xliiii.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Uslar, Ernst [III.] von · Eschwege, Herting [I.] von

Other Places

Kassel · Göttingen, Rat

Keywords

Landgrafenitinerar · Räte · Beute · Diebesgüter, Rückgabe von · Entschuldigungen, schriftliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Armbrust, Göttingens Beziehungen

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9156 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9156> (Stand: 07.05.2026)