Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

(1437 nach Februar 3)

Antwort des Göttinger Rates auf Diebstahlvorwurf gegen seine Bürger

Regest-Nr. 9076

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 114 Nr. 150.
Regestum
Der Göttinger Rat erwidert dem Landgrafen Ludwig, die Stiefmutter Hansens von Stoghusen habe Korn, das nach ihrer Meinung zu ihrem Leibgedinge gehörte, in Haus und Scheune einiger Mitbürger geführt, dort ausgedroschen und wieder weggebracht. Das hätte der Rat dem von Stockhausen bereits mitgeteilt, er überlasse übrigens dem Landgrafen die Entscheidung der Sache (uwe gnade schal unser mechtich si to rechte).
Datum etc.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Stockhausen, Johann d.Ä. von

Other Places

Göttingen, Rat · Veckerhagen, Amtmänner

Keywords

Räte · Stiefmütter · Korn · Diebstähle · Leibgedinge · Streitigkeiten, Vermitteln in · Amtmänner · Getreide, Diebstahl von · Getreide, Ausdreschen von · Bürger · Scheunen · Häuser

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Armbrust, Göttingens Beziehungen

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9076 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9076> (Stand: 08.05.2026)