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Regesta of the Landgraves of Hesse

(1429) Januar 28

Landgraf Ludwig verwendet sich für Bernd von dem Berge in Göttingen

Regest-Nr. 8977

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 107 Nr. 136.
Regestum
Kassel. - Landgraf Ludwig schreibt dem Göttinger Rate: Obwohl er ihn schon oftmals ersucht habe, Bernde von dem Berge und dessen Stiefsohne dem Raub, den die Göttinger ihnen ohne Fehde genommen hätten, wiederzugeben, so sei dies noch nicht geschehen. Der Landgraf wiederholt seine Bitte noch einmal. Würde sie wieder nicht erfüllt, so müßte er den beiden Geschädigten erlauben, die Göttinger, wo sie sie träfen, aufzuhalten und sich an ihnen schadlos zu machen. Dazu wollte es der Rat doch sicher nicht kommen lassen.
Datum Cassil nostro sub secreto sexta post conversionis sancti Pauli.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Berge, Bernd [I.] von dem

Other Places

Göttingen, Rat

Keywords

Räte · Fehden, Schäden in · Vieh, Diebstahl von · Strafen · Straßen, Sicherheit auf · Stiefsöhne · Verwandte · Geschädigte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Armbrust, Göttingens Beziehungen

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8977 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8977> (Stand: 08.05.2026)