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Regesta of the Landgraves of Hesse

(1422 nach Juli 16)

Göttingen bestreitet, dass Bürger an einem Straßenraub beteiligt waren

Regest-Nr. 8888

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 102 Nr. 122.
Regestum
Der Rat zu Göttingen antwortet dem Landgrafen [Ludwig I.]: Er habe den Brief Heinrichs von Falken dem Herzoge Otto mitgeteilt und die beiliegende Erwiderung empfangen. Bestreitet, daß Göttinger am Totschlage eines Falkenschen Knechtes und der Entwendung zweier Pferde beteiligt gewesen seien. Auf schriftliche Klage Heinrichs von Falken werde man schriftlich antworten und für die Vermittlung des Landgrafen dankbar sein.
Datum nostro sub secreto.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Falken, Heinrich von · Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Otto der Einäugige

Other Places

Göttingen, Rat · Göttingen, Bürger

Keywords

Räte · Beschwerden, Weiterleiten von · Streitigkeiten, Vermitteln in · Straßen, Sicherheit auf · Mord · Straftaten, Straftaten, Totschlag · Knechte · Pferde, Diebstahl von · Klagen, schriftliche · Strafprozesse

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Armbrust, Göttingens Beziehungen

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8888 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8888> (Stand: 04.05.2026)