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Regesta of the Landgraves of Hesse
1469 Mai 9
Wilhelm III. nimmt Bauerbach in seinen Schutz
Regest-Nr. 7116
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 257, Bl. 176v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 900 Nr. 2351. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er angesichts des fleißigen Nachlaufens und Bittens der Männer des Dorfes Bauerbach (Bur-), die zum größeren Teil (merenteil) seine Eigenleute (unser eigen zinsbar und gotslehen) sind, alle Einwohner des Dorfes in seinen Schutz und Schirm genommen hat, wofür sie jährlich 6 fl. Marburger Währung an den Kammerschreiber zahlen sollen.
Siegel des Ausstellers. -
Datum Wording
Uff montag nach Vocem jocunditatis a. d. 1496.
- References
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Granter
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Recipient
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Other Places
Bauerbach (Gem. Marburg) · Marburg, Währung · Marburg, Kammerschreiber
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Keywords
Dörfer · Schutz und Schirm · Kammerschreiber · Schutzgelder · Währungen, Marburger · Eigenleute
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7116 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7116> (Stand: 11.05.2026)

