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Regesta of the Landgraves of Hesse

1469 Mai 9

Wilhelm III. nimmt Bauerbach in seinen Schutz

Regest-Nr. 7116

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 257, Bl. 176v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 900 Nr. 2351.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er angesichts des fleißigen Nachlaufens und Bittens der Männer des Dorfes Bauerbach (Bur-), die zum größeren Teil (merenteil) seine Eigenleute (unser eigen zinsbar und gotslehen) sind, alle Einwohner des Dorfes in seinen Schutz und Schirm genommen hat, wofür sie jährlich 6 fl. Marburger Währung an den Kammerschreiber zahlen sollen.
Siegel des Ausstellers.

Datum Wording

Uff montag nach Vocem jocunditatis a. d. 1496.

References

Granter

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Recipient

Bauerbach (Gem. Marburg), Gemeinde

Other Places

Bauerbach (Gem. Marburg) · Marburg, Währung · Marburg, Kammerschreiber

Keywords

Dörfer · Schutz und Schirm · Kammerschreiber · Schutzgelder · Währungen, Marburger · Eigenleute

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7116 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7116> (Stand: 11.05.2026)