Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1319 Januar 12

Heinrich II. bestätigt die Auflassung verschiedener Häuser

Regest-Nr. 693

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Hauptstaatsarchiv Dresden, Nr. 2154. Pergament. Von den 31 Siegeln, die an dem unteren Rande sowie an dem linken und rechten Seitenrande der Urkunde mit Pergamentstreifen befestigt waren, sind 20 verloren, auch das Landgraf Heinrichs. Nach Mitteilung des Staatsarchivs Dresden.
Regesta: Regesten Salza, S. 120 Nr. 150; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 228 Nr. 634a.
Bibliography: Wenck, Elisabeth, S. 172 und Anm. 5.
Regestum
Langensalza. - Landgraf Heinrich (II.) bezeugt (mit anderen Fürsten, Grafen und Herren), daß dem Landgraf Friedrich von Thüringen (benannte thüringische) Häuser aufgelassen werden, so daß sie von ihm lehnsabhängig sind.
Datum: zcu^e Salza uf dem hus 1319 an dem nehsten vritage nach dem obersten tage.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Meißen, Markgrafen, Friedrich I. der Freidige

Other Places

Langensalza · Thüringen, Landgrafen

Keywords

Öffnungsverträge · Lehen · Häuser, lehensrührige

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 693 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/693> (Stand: 08.05.2026)