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Regesta of the Landgraves of Hesse
1507 Februar 9
Geleitbrief für den Stallknaben Andreas
Regest-Nr. 6889
- Tradition
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Copies: Gleichzeitige Kopie: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 86/8a (Provenienz: Ober-Rosbach, Kellner). Am Rende untereinander: E f. Regesta: Demandt, Schriftgut 5, S. 123 Nr. 3316. - Regestum
- Landgraf Wilhelm befiehlt allen Amtleuten und (Amts)knechten, dem gegenwärtigen landgräflichen Stallknaben Andreas auf dem Hin- und Herweg Futter und Mahl zu geben.
Sekret des Ausstellers.
Am dinstag nach Dorothee virginia a. etc. 7 - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Andreas, landgräflicher Stallknecht
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Keywords
Befehle, landgräfliche · Geleitsbriefe · Stalljungen · Pferde, Transport von · Amtleute · Amtsknechte · Futter · Verpflegung
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 5
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6889 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6889> (Stand: 01.07.2026)

