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Regesta of the Landgraves of Hesse
1495 April 7
Wilhelm III. erlässt Biedenkopf und Dautphe die bisherigen Pflugdienste
Regest-Nr. 6654
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 216, Bl. 144. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 885 Nr. 2312. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. erläßt seinen Untersassen im Gericht Biedenkopf und Dautphe den bisher von ihnen im Katzenbach geleisteten Pflugdienst, wofür sie jährlich dem Rentmeister zu Biedenkopf 80 rheinische fl. zahlen sollen, und zwar 40 fl. auf Martini und 40 fl. zu Walpurgis (Mai 1). Von diesen 80 fl. müssen die von Engelbach und Dexbach (Deckens-) 10 fl., die restlichen 70 fl. die anderen zahlen. Der Landgraf bleibt berechtigt, zu jeder Zeit anstatt des Geldes wieder den Pflugdienst zu fordern.
Siegel des Ausstellers.
An dinstag nach dem sondage Judica a. d. 1495. - References
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Other Persons
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Other Places
Biedenkopf, Gerichte · Dautphe · Engelbach · Dexbach · Katzenbach · Biedenkopf, Rentmeister
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Keywords
Untersassen · Gerichte · Dienste, Ablösen von · Dienste, Pflugdienste · Pflugdienste · Rentmeister · Währungen, Rheinische Gulden
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6654 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6654> (Stand: 04.05.2026)

