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Regesta of the Landgraves of Hesse

1494 Februar 13

Hans von Lüder verpfändet eine landgräfliche Pfandschaft weiter

Regest-Nr. 6618

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 178, Bl. 121v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 873 Nr. 2276.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß Hans von Lüder (Ludder) und Engelbrecht von Belinhausen, sein Schwiegersohn, den Hof zu Belinhausen an Philipp Knoblauch für 100 fl. mit einer jährlichen Gülte von 5 fl. weiterverpfändet (verunderpfent) haben. Der Landgraf erteilt seine Zustimmung, doch müssen sie den Hof binnen sechs Jahren wieder einlösen. Geschieht das nicht, fällt das Einlösungsrecht an den Landgrafen.
Siegel des Ausstellers.
Am dornstage nach Esto Michi a. d. 1494.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lüder, Hans von · Belinhausen, Engelbrecht von · Knoblauch, Philipp [I.]

Other Places

Bellnhausen, Hof

Keywords

Schwiegersöhne · Verwandte · Höfe · Gülten, jährliche · Pfandschaften · Wiedereinlösungsrechte · Wiederkaufsrechte · Pfänder, Auslösen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6618 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6618> (Stand: 14.05.2026)