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Regesta of the Landgraves of Hesse
1493 Juni 17
Philipp von Solms erhält den Zehnten in Niederweisel
Regest-Nr. 6594
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 153, Bl. 102. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 2251. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. überläßt seinem Rat Graf Philipp von Solms, Herrn zu Münzenberg, der ihm eine Summe Geld vorgelegt hat, den landgräflichen Anteil am Zehnten zu Niederweisel, den einer seiner (Landgraf Wilhelms) Vorfahren dem Bartholomäusstift zu Frankfurt wiederlöslich verpfändet hat, worüber der Graf die Gegenurkunde (gegenwechsel) in Händen hat. Er bringt ihm einen höheren Nutzen. Der Landgraf verzichtet auf das Einlösungrecht und überläßt es dem Grafen.
Siegel des Ausstellers.
Am montag nach sant Vitus tag a. d. 1493. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Solms-Lich, Grafen, Philipp
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Other Places
Münzenberg, Herren · Niederweisel, Zehnter · Frankfurt, Bartholomäusstift
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Keywords
Räte · Grafen · Herren · Wiederkaufsrechte · Stifte · Zehntanteile · Gegenurkunden · Einlösungsrechte · Pfänder, Auslösen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6594 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6594> (Stand: 08.05.2026)

