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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Juni 27

Wilhelm III. quittiert den Erhalt von Schutzgeldern aus Wetzlar

Regest-Nr. 6589

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 148, Bl. 99v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 864 Nr. 2246.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. quittiert Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar über die Zahlung der 100 fl. Schutzgeld, die sie ihm jährlich Juni 24 zu zahlen schuldig sind. Er quittiert damit auch die Zahlung für alle vergangenen Jahre und siegelt.
Am dornstage nach sant Johans baptisten tag a. d. 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Wetzlar, Rat · Wetzlar

Keywords

Bürgermeister · Räte · Quittungen · Schutzgelder · Zahltermine

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6589 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6589> (Stand: 11.06.2026)