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Regesta of the Landgraves of Hesse
1493 Januar 14
Gerichtsvorladung für Hans Weyner wegen Verstöße gegen das Zunftrecht
Regest-Nr. 6568
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 126, Bl. 86. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 856 Nr. 2225. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm III. setzt Hans Weyner, der sich den Vorschriften des Schmiedezunftbriefes (des geschrieben briefs über das smyddehantwerg) meint entziehen zu können, als Termin (zur Verhandlung) in der landgräflichen Kanzlei Dienstag Januar 22 und gewährt ihm dafür für den Hin- und Rückweg sicheres Geleit. Desgleichen hat er (der Landgraf) auch an Kurt Blitz von Laasphe geschrieben und ihn zum gleichen Termin gegen ihn (Hans) vorgeladen.
Marpurg am montage nach octavas epiphanie domini a. etc. 93. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Weyner, Hans · Blitz, Kurt, aus Laasphe
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Other Places
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Keywords
Schmiedezunftbriefe · Zunftvorschriften, Vorstoß gegen · Gerichtsverfahren · Vorladungen, vor Gericht · Zeugen · Kanzleien · Geleitsbriefe
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6568 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6568> (Stand: 09.05.2026)

