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Regesta of the Landgraves of Hesse
1498 Februar 9
Wilhelm III. stimmt dem Verkauf von Gülten aus einem Hof zu
Regest-Nr. 6343
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 119, Bl. 79. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 716 Nr. 1903. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß seine Räte Johannes, Ritter, und Kraft von Hatzfeld, Gebrüder, 10 Mött Frucht halb und halb aus den Höfen zu Rindshausen in der Feldmark Niederasphe, die sie vom Landgrafen zu Lehen tragen, den Altaristen des Altars Johanns d. Täufers auf der Pforte zu Biedenkopf für 70 fl. wiederkäuflich verkauft haben. Die Gülte ist jährlich zu Michaelis fällig. Der Landgraf stimmt dem Verkauf zu unter Vorbehalt seines Wiederkaufsrechtes und der Dienstverpflichtung der genannten von Hatzfeld aus diesen Höfen.
Siegel des Ausstellers.
Marburg am fritage sant Apionien tag a. etc. 98. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hatzfeld, Kraft [VIII.] von · Hatzfeld, Johann [V.] von
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Other Places
Marburg · Rindshausen, Höfe · Niederasphe, Feldmark · Biedenkopf, Pforte
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Keywords
Räte · Ritter · Verkäufe · Abgaben · Hohlmaße, Mött · Mött, Hohlmaß · Früchte · Höfe · Feldmarken · Wiederkaufsrechte · Altäre, Johannes der Täufer · Altaristen · Zahltermine · Gülten · Dienstpflichten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6343 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6343> (Stand: 28.05.2026)

