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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 November 11

Diether Breder von Hohenstein quittiert über 2 Mark Lehnsgeld

Regest-Nr. 5485

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 32/26 (Provenienz: Boppard, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Bekrönter Lilienschild mit aufgesetztem Kreuz.
Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 197 Nr. 2450.
Regestum
Diether Breder von Hohenstein quittiert dem Landgrafen Wilhelm [III.] über den Empfang der ihm jährlich zu Martini fälligen 2 Mark, wie sie bereits seine Voreltern und er von dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen zu Lehen gehabt haben. Der landgräfliche Wartspfennig Matthias zu Boppard hat ihm den Betrag entrichtet.
Siegel des Ausstellers.
Uff sant Mertins dag 1493.
References

Other Persons

Breder von Hohenstein, Dieter [II.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm [III.] · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Matthias, landgräflicher Wartpfennig

Other Places

Katzenelnbogen, Grafschaft · Boppard · Boppard, Zollschreiber · Boppard, Zoll

Keywords

Quittungen · Lehensgelder · Zahltermine · Voreltern · Lehen, erbliche · Wartpfennige, landgräfliche · Wasserzeichen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 3

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5485 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5485> (Stand: 09.05.2026)