Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Januar 4

Gottfried von Wenings soll persönlich Briefe überbringen

Regest-Nr. 5317

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5d (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Unterschrift, Außenadresse und Verschlußsiegel.
Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 111/113 Nr. 2284.
Regestum
Hofmeister Hans von Dörnberg befiehlt dem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings im Namen des Landgrafen [Wilhelm III.], sich mit den beigefügten Briefen unverzüglich nach Nauheim zu verfügen und die weggenommenen Weine und Pferde ohne Entgelt wiederzufordern. Erhält er sie nicht, soll er sich um Hilfe an den Herrn von Hanau wenden, damit Pferde und Weine zurückgegeben werden.
Am frytag nach circumcisionis domini a. etc. 93.
Zettel: Er möge sich auch darum kümmern, was es mit dem Geld zu Frankfurt und den Königsteinschen für eine Bewandtnis habe.
References

Other Persons

Dörnberg, Hans d.Ä. von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von

Other Places

Hanau · Butzbach, Kellner · Frankfurt · Nauheim · Königstein

Keywords

Hofmeister · Kellner · Befehle · Verwaltungen, landgräfliche · Briefe, Weiterleiten von · Postwesen · Boten · Fehden · Wegelagerer · Wein · Pferde · Diebstähle · Gelder

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 3

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5317 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5317> (Stand: 04.05.2026)