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Regesta of the Landgraves of Hesse

1507 März 2

Wilhelm II. befreit die Kartause in Eppenberg vom Guldenweinzoll

Regest-Nr. 5086

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 241, Bl. 229.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 628 Nr. 1643.
Regestum
Landgraf Wilhelm II. befreit zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil Pater und Konvent der Kartause zu Eppenberg vom Guldenweinzoll zu Massenheim und Delkenheim für ihre eigenen Weine, wenn sie die dort holen. Er erteilt seinen dortigen Zöllnern die entsprechenden Befehle, siegelt mit seinem großen Majestätssiegel und unterschreibt mit eigener Hand.
Am dinstage nach dem sontage Reminiscere 1507.
Vorlage Nassenheim, jedoch bei der zweiten Nennung richtig Massenheim.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Massenheim, Zoll · Eppenberg, Kartäuser · Delkenheim, Zoll

Keywords

Unterschriften, eigenhändige · Seelstiftungen · Vorfahren · Kartäuser · Mönche, Kartäuser · Pater · Konvente · Guldenweinzölle · Zölle, Guldenwein- · Wein · Zöllner · Befehle, landgräfliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5086 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5086> (Stand: 24.05.2026)