Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesta of the Landgraves of Hesse
1505 Mai 7
Wilhelm II. bestätigt die Befreiung des Hofes des St. Albans Stifts
Regest-Nr. 5070
- Tradition
-
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 226, Bl. 203. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 622 Nr. 1628. - Regestum
- Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß die Herren der gemeinen Präsens des St. Alban-Stiftes bei Mainz einen Hof zu Rüsselsheim haben, der ihnen laut folgender Urkunde Graf Philipps von Katzenelnbogen und Diez befreit worden ist:
Graf Philipp von Katzenelnbogen und Diez bekundet die Befreiung des genannten Hofes durch Urkunde von 1476 Juli 23 = Demandt, Regesten Katzenelnbogen Nr. 5888.
Landgraf Wilhelm bestätigt diese Befreiung und siegelt.
1505 mitwochens nechst noch sant Philips und Jacobs der hiligen apostelen tagk. - References
-
Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.
-
Other Places
Katzenelnbogen, Grafen, Diez, Grafen · Mainz, St. Alban Stift · Rüsselsheim, Hof
-
Keywords
Herren · Stifte · Höfe · Abgaben, Befreiung von · Befreiungen, Bestätigung von · Grafen
- Text Basis
-
Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5070 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5070> (Stand: 06.05.2026)

