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Regesta of the Landgraves of Hesse

1503 April 1

Wilhelm II. hält Grünberg für eine verschriebene Rente schadlos

Regest-Nr. 4994

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 124, Bl. 113v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 590 Nr. 1526.
Regestum
Landgraf Wilhelm II., der seinem Rat Gottfried von Treisbach lebenslänglich 90 fl. und nach seinem Tode seiner Frau Elisabeth 55 fl. auf Lebenszeit zu Martini aus der Erbgülte von Grünberg verschrieben hat, verspricht Bürgermeister und Rat zu Grünberg, die sich verpflichtet haben, diese Gülte zu entrichten, daß dieser Betrag von der Erbgülte abgezogen wird und er sie in dieser Beziehung gänzlich schadlos halten wird.
Sekret des Ausstellers.
Uff sambstag nach Letare 1503.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Treisbach, Gottfried von · Treisbach, Elisabeth von, Frau Gottfrieds, geb. von Windhausen

Other Places

Grünberg, Erbgülten · Grünberg, Bürgermeister

Keywords

Räte · Verkäufe · Ehefrauen · Gülten, lebenslängliche · Erbgülten · Zahltermine · Verschreibungen · Bürgermeister · Räte · Schadlosbriefe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4994 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4994> (Stand: 05.05.2026)