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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 April 10
Der Büchsenmeister Henn erhält das ihm noch ausstehende Geld
Regest-Nr. 4927
- Tradition
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Engrossment: Formloser Zettel: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/5 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 31, Nr. 2125. - Regestum
- (Der Marburger Kammerschreiber) weist den (Darmstädter) Landschreiber auf Befehl des Hofmeisters an, dem Büchsenmeister Henne das Geld zu geben, daß er ihm noch schuldet, Uff dinstag naich Judica a. d. etc. 92.
- References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Kammerschreiber · Landschreiber · Hofmeister · Befehle · Büchsenmeister · Schulden
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 3
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4927 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4927> (Stand: 08.05.2026)

