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Regesta of the Landgraves of Hesse

1492 April 10

Der Büchsenmeister Henn erhält das ihm noch ausstehende Geld

Regest-Nr. 4927

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Formloser Zettel: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/5 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber).
Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 31, Nr. 2125.
Regestum
(Der Marburger Kammerschreiber) weist den (Darmstädter) Landschreiber auf Befehl des Hofmeisters an, dem Büchsenmeister Henne das Geld zu geben, daß er ihm noch schuldet, Uff dinstag naich Judica a. d. etc. 92.
References

Other Persons

Henne, Büchsenmeister

Other Places

Marburg, Kammerschreiber · Darmstadt, Landschreiber

Keywords

Kammerschreiber · Landschreiber · Hofmeister · Befehle · Büchsenmeister · Schulden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 3

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4927 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4927> (Stand: 08.05.2026)