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Regesta of the Landgraves of Hesse
1501 Mai 27
Wilhelm II. bestätigt die Privilegien Wehrheims
Regest-Nr. 4820
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 51, Bl. 61. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 567 f., Nr. 1453. - Regestum
- Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß ihn Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Wehrheim nach Ablegung ihrer Erbhuldigung gebeten haben, ihre Privilegien zu bestätigen, obwohl es bisher nur üblich gewesen ist, daß man den Untertanen der gesamten Grafschaft Diez, wenn sie ihre Erbhuldigung geleistet hatten, eine gemeinsame Bestätigungsurkunde ihrer Rechte gegeben und diese bei der Stadt Diez hinterlegt hat. Dessen unangesehen ist der Landgraf aus besonderer Gnade bereit, denen von Wehrheim alle Privilegien und Gewohnheiten, die sie von den +Landgrafen Heinrich [III.] und Wilhelm [III.] hergebracht haben, zu bestätigen.
Sekret des Ausstellers.
Am donerstage nach dem sontage Exaudi 1501. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Other Places
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Keywords
Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Erbhuldigungen · Privilegien, Bestätigung der · Privilegien, Bestätigung aus Gnade · Untertanen · Grafschaften · Städte · Bestätigungsurkunden · Urkunden, Hinterlegen von · Rechte · Gewohnheiten, alte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4820 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4820> (Stand: 09.05.2026)

