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Regesta of the Landgraves of Hesse

(1500 März 20)

Oberwesel bestätigt die Erneuerung ihres Vertrages mit Wilhelm II.

Regest-Nr. 4797

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 28, Bl. 46v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 561, Nr. 1430.
Regestum
Bürgermeister, Schöffen, Rat, Bürger und Gemeinden der Stadt und Mark Oberwesel bekunden, daß ihnen durch Vermittlung des Königs der +Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen die Verträge, die sie von der Grafschaft Katzenelnbogen hergebracht haben, bestätigt hat und daß diese Bestätigung nunmehr durch Landgraf Wilhelm II. von Hessen erneuert worden ist. Dagegen haben sie sich verpflichtet, sich gemäß diesem Vertrag zu verhalten und dazu dem Landgrafen zu Weihnachten 100 rheinische Goldgulden Frankfurter Währung zu zahlen.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Oberwesel · Katzenelnbogen, Grafschaft · Frankfurt, Währung

Keywords

Bürgermeister · Schöffen · Räte · Bürger · Gemeinden · Vermittlungen · Schiedsrichter · Streitigkeiten · Schiedsgerichte · Könige · Verträge · Grafschaften · Verträge, Bestätigung von · Goldgulden · Währungen, Rheinische Goldgulden · Währungen, Frankfurter · Zahltermine

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4797 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4797> (Stand: 02.06.2026)