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Regesta of the Landgraves of Hesse
1476 März 10
Stadt Gudensberg bestätigt den Erhalt des Solds für ihre Söldner
Regest-Nr. 3885
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/4 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 141 Nr. 1199. - Regestum
- Bürgermeister und Rat der Stadt Gudensberg bekunden, daß die Söldner, die sie in der Stadt Neuß gehabt haben, vor ihnen gestanden und auf den Sold verzichtet haben, der ihnen von Neuß her rückständig war. Sie quittieren daher dem Landgrafen über den Sold.
Sekretsiegel der Aussteller.
1476 uff den sontag Reminiscere. - References
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Other Persons
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Other Places
Gudensberg, Bürgermeister · Gudensberg, Rat · Gudensberg, Stadt · Neuß
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Keywords
Bürgermeister · Räte · Städte · Söldner · Sold, Verzicht auf · Quittungen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3885 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3885> (Stand: 26.05.2026)

