Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1369 April 30

Erlaubnis für den landgräflichen Kaplan zur Verfügung über seine Habe

Regest-Nr. 3333

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Becker, Patriziergeschlecht, S. 140, Nr. 42.
Regestum
Heinrch [II.] Landgraf zu Hessen erlaubt Meister Sybolde [Rotzmaul], Pfarrer zu Hoemberg, seinem Kaplan, daß er all sein Gut an Erbe, an fahrender Habe, an Büchern oder Hausgeräte bescheiden kann, wohin er will, für seine Seele oder anders. an sente Walpurgis abind.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Rotzmaul, Siebold

Other Places

Homberg / Ohm, Pfarrer

Keywords

Magister · Pfarrer · Kapläne · Erbe · Güter, fahrende · Bücher · Hausgeräte · Memoria

Text Basis
Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3333 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3333> (Stand: 07.05.2026)