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Regesta of the Landgraves of Hesse
1436 April 3
Landgraf Ludwig I. nimmt Nordhausen in seinen Schutz
Regest-Nr. 2966
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 433, Bl. 122. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 296 Nr. 807. - Regestum
- Notiz, daß der Landgraf [Ludwig I.] in gleicher Weise wie die nachgenannten (von Mühlhausen [siehe 1434 Mai 11, Demandt, Regesten 2.1 S. 297 Nr. 808]) die von Nordhausen in seinen Schutz genommen, ausgenommen die Bestimmung, daß er sie 6 Jahre lang verteidigen soll, wofür sie ihm jährlich 50 fl. zahlen wollen.
1436 feria tercia post Palmarum.
Die Vorlage hat jedoch nur 4 Jahre. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2966 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2966> (Stand: 30.05.2026)

