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Regesta of the Landgraves of Hesse
1413 November 10
Ludwig I. bestätigt die Freiheiten und Rechte von Witzenhausen
Regest-Nr. 2898
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 359, Bl. 96v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 277 Nr. 733. - Regestum
- Witzenhausen. - Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er aus besonderer Gnade und Gunst die Bürger zu Witzenhausen bei ihren alten Rechten, Gnaden, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie gemäß der ihnen von der Herrschaft Hessen erteilten Urkunden seit alters besessen haben, behalten will.
Siegel des Ausstellers.
Witzenhausen 1413 in profesto Martini episcopi. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Landgrafenitinerar · Bürger · Rechte · Freiheiten, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Urkunden
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2898 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2898> (Stand: 07.05.2026)

