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Regesta of the Landgraves of Hesse

1413 November 10

Ludwig I. bestätigt die Freiheiten und Rechte von Witzenhausen

Regest-Nr. 2898

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 359, Bl. 96v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 277 Nr. 733.
Regestum
Witzenhausen. - Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er aus besonderer Gnade und Gunst die Bürger zu Witzenhausen bei ihren alten Rechten, Gnaden, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie gemäß der ihnen von der Herrschaft Hessen erteilten Urkunden seit alters besessen haben, behalten will.
Siegel des Ausstellers.
Witzenhausen 1413 in profesto Martini episcopi.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Other Places

Witzenhausen

Keywords

Landgrafenitinerar · Bürger · Rechte · Freiheiten, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Urkunden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2898 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2898> (Stand: 07.05.2026)