Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1456 Juni 10

Hans Döring und seine Frau hinterlassen ihr Vermögen dem Landgrafen

Regest-Nr. 2550

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 232, Bl. 61v-62.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 187 Nr. 424.
Regestum
Hans Döring und seine Frau Gela, wohnhaft zu Kassel, bekunden, daß sie Landgraf Ludwig [I.] wegen der ihnen erwiesenen Gnade ihren gesamten Besitz an liegender und fahrender Habe einschließlich der 100 fl. beim Rate zu Kassel aufgelassen haben, er ihnen jedoch alles zum lebenslänglichen Nießbrauch überlassen hat. Nach ihrem Tode fällt dann alles an den Landgrafen oder seine Erben widerspruchslos heim.
Es siegelt der Kasseler Rentmeister Konrad Palmenie, der an dieser Übereinkunft mitgewirkt hat.
Uff donnerstag noch sanct Bonifacii tag 1456.
References

Other Persons

Döring, Hans [I.] · Döring, Gela, Frau Hans [I.] · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Palmenie, Konrad

Other Places

Kassel, Rat · Kassel, Bürger

Keywords

Rentmeister · Amtmänner · Güter, liegende · Güter, fahrende · Räte · Nutznieß · Testamente · Erben

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2550 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2550> (Stand: 07.05.2026)