Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1546 Juni 26

Urfehde und Landesverweis des Kurt Kauley

Regest-Nr. 16387

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4898 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 717⟩.
Document Description: Papier.
Seal: Das Siegel unter Papier aufgedrückt.
Dorsal Notes: Curt Kauley von Lantorff belangent Im Jahre 46 Sonabints nach Trinitatis.
Regestum
Kurt Kauley von Londorf, der vor dem landgräflichen Gericht stand, weil er seine Stieftochter geschwängert hatte, wird des Landes Hessen und aller anhängenden Grafschaften verwiesen. Er beeidet gegenüber Bernhard Junker, Schultheiß in Kassel, dieses Urteil einhalten zu wollen, und schwört Urfehde. Als Bürgen stellt er seine Brüder Heinz und Hans Kauley und Andreas Lingenborn. Im Falle eines Urfehdebruchs sollen diese ihn wieder dem Gefängnis überstellen und 300 fl. Strafe zahlen.
Siegler: Hans Vin, Rat in Kassel

Datum Wording

sonabents nach Trinitatis 1546.

References

Granter

Kauley, Kurt

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Vin, Hans

Other Persons

Kauley, Heinz · Kauley, Hans · Lingenborn, Andreas

Other Places

Kassel (Stadt Kassel) · Londorf (Lkr. Gießen)

Keywords

Schultheißen · Urfehden · Bürgen · Brüder · Gefangene, Freilassen von · Strafen, Landesverweis · Räte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

am Original

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 16387 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16387> (Stand: 08.05.2026)