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Regesta of the Landgraves of Hesse
1500 März 23
Die Stadt Oberwesel bestätigt die Umsetzung der kaiserlichen Vereinbarung mit Landgraf Wilhelm II.
Regest-Nr. 15995
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3169 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 323〉. Document Description: Pergament, stockig, löchrig, aufgezogen (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel fehlt (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 198, Nr. 31. - Regestum
- Die Stadt Oberwesel verpflichtet sich gemäß der kaiserlichen Entscheidung nach altem Herkommen an den Landgrafen Wilhelm von Hessen als Nachfolger der Grafen von Katzenelnbogen jährliche zu Weihnachten 100 fl. Goldgulden zu zahlen.
Siegel der Stadt. -
Datum Wording
1500 uff montag nach dem suntage Oculi (lt. Findbuch).
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Further Information
Der Revers des Landgrafen Wilhelm von 1500 März 20 unter ID 4796.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
Oberwesel (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz)
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Keywords
Herkommen, alte · Streitigkeiten, Vermitteln in · Währungen, Goldgulden · Erbe
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15995 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15995> (Stand: 02.07.2026)

