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Regesta of the Landgraves of Hesse
1374 August 10
Die von Binförth einigen sich mit den Landgrafen über Schadensersatz
Regest-Nr. 1598
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den beiden Siegeln, die im Schild einen Tier (Bären-?)kopf mit geöffnetem Fang und zurückgelegten spitzen Ohren (Fuchs?) zeigen. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Andres und Strus von Binsforte reversalis. Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 214, S. 181. - Regestum
- Andreas, Bernhard und Strauß von Binsförth bekunden, daß sie sich mit den Landgrafen Heinrich und dessen Vetter Junker Hermann gütlich über das geeinigt haben, was ihre Eltern unter dem + Landgraf Otto, Landgraf Heinrichs Sohn, verloren und worum sie die Landgräfin angesprochen hatten.
Es siegeln Andreas und Strauß.
An sente Laurencientage 1374. - References
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Other Persons
Binsförth, Andreas von · Binsförth, Bernhard von · Binsförth, Strauß von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Keywords
Verwandte · Geschwister · Vettern · Söhne · Schäden · Schadensersatzleistungen · Vergleiche, finanzielle
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Schriftgut
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1598 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1598> (Stand: 27.05.2026)

