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Regesta of the Landgraves of Hesse

1453 Oktober 3

Die Brüder von Bracht schwören Urfehde

Regest-Nr. 15598

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2141 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 224⟩.
Seal: Das Siegel unter Papierdecke aufgedrückt.
Regesta: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1346 Nr. 4821.
Regestum
Die Brüder Hermann und Henne von Bracht bekunden, daß Graf Philipp von Katzenelnbogen ihren Bruder Gerhard von Bracht gefangen genommen hatte, dann aber nach gewissen urkundlichen Verpflichtungen Gerhards wieder freigegeben hat. Die Brüder schwören, dieses Gefängnis weder am Grafen und seiner Herrschaft noch irgendeinem anderen von den Beteiligten in irgendeiner Weise zu rächen.
Für die Aussteller siegelt Junker Hans Pheiser.

Datum Wording

D. uff den mitwochen nach sant Michels dag des heilligen erczelngis 1453.

References

Granter

Bracht, Hermann von · Bracht, Henne [I.] von

Recipient

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Name of Seal's Owner

Pheiser, Hans

Other Persons

Bracht, Gerhard von

Keywords

Gefangene, Freilassen von · Brüder · Junker · Urfehden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15598 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15598> (Stand: 13.05.2026)