Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1546 April 29

Urfehde des Heinrich Rudolf

Regest-Nr. 15560

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2398 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1143⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Heinrich Rudolf aus Oberelsungen, der trotz fürstlichen Verbots einem Hirsch die Haut abgezogen und diese verkauft hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will bei Urfehdebruch als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen und für jeden Bruch 50 fl. zahlen sollen.
Siegel des Rates Hans Seitz.

Datum Wording

1546 dunrstag nach Ostern (lt. Findbuch).

References

Granter

Rudolf, Heinrich

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Seitz, Hans

Other Places

Oberelsungen (Gem. Zierenberg)

Keywords

Wilderer · Hirsche · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Räte · Bürgen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15560 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15560> (Stand: 08.05.2026)