Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1546 November 4

Kaspar Seddich und Klotis Simon schwören Urfehde

Regest-Nr. 15328

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4251 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 716⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Kaspar Seddich und Klotis Simon aus Sandershausen, die wegen unmäßigen Trinkens im Gefängnis des Landgrafen waren, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Sie versprechen, sich nicht zu rächen, und stellen Bürgen, die sie im Übertretungsfall oder für den Fall, daß sie sich wieder betrinken, zurück ins Gefängnis bringen oder 100 fl. zahlen müssen.
Siegel des Rates Hans Seitz.

Datum Wording

1546 donnerstags nach omnium sanctorum

References

Granter

Seddich, Kaspar · Simon, Klotis

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Seitz, Hans

Other Places

Sandershausen (Gem. Niestetal)

Keywords

Räte · Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Urfehden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15328 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15328> (Stand: 08.05.2026)