Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1546 August 7

Adam Henkel schwört Urfehde

Regest-Nr. 15325

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4254 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 713⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Adam Henkel, Ritter, aus Gießen, der aus wohl verschuldeten Ursachen im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und innerhalb eines Jahres in eine offene Versammlung einzutreten, worin man Zeche, Freude oder Gesellschaft pflegt. Bei einem Urfehdebruch will er als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jeden Fall 50 fl. zahlen müssen.
Siegel des Hans Seitz, Rat in Kassel.

Datum Wording

1546 am sonnabend den 7. Augusti (lt. Findbuch).

References

Granter

Henkel, Adam

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Seitz, Hans

Other Places

Kassel, Räte · Gießen

Keywords

Gefangene, Freilassen von · Räte · Gesellschaften · Ritter · Urfehden · Bürgen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15325 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15325> (Stand: 08.05.2026)