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Regesta of the Landgraves of Hesse
1545 September 5
Hans Franke und Hans Kein schwören Urfehde
Regest-Nr. 15318
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4260 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 706〉. Document Description: Papier, zwei Blatt (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regestum
- Kassel. - Hans Franke und Hans Kein aus Metze, die im Gefängnis des Landgrafen von Hessen waren, weil sie das Haus Steinbrück unbeschossen aufgegeben hatten, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Sie versprechen, sich nicht rächen zu wollen, und wollen bei Urfehdebruch als meineidig und schlecht gelten.
Siegel des Hans Seitz, Rat. -
Datum Wording
Cassel 1545 den 5. Septembriß (lt. Findbuch).
- References
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Place of Issue
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
Metze (Gem. Niedenstein) · Steinbrück (Gem. Söhlde/Lkr. Hildesheim/Niedersachsen)
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Keywords
Burgen, Aufgeben von · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Räte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15318 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15318> (Stand: 09.05.2026)

