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Regesta of the Landgraves of Hesse

1545 September 5

Hans Franke und Hans Kein schwören Urfehde

Regest-Nr. 15318

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4260 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 706⟩.
Document Description: Papier, zwei Blatt (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Kassel. - Hans Franke und Hans Kein aus Metze, die im Gefängnis des Landgrafen von Hessen waren, weil sie das Haus Steinbrück unbeschossen aufgegeben hatten, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Sie versprechen, sich nicht rächen zu wollen, und wollen bei Urfehdebruch als meineidig und schlecht gelten.
Siegel des Hans Seitz, Rat.

Datum Wording

Cassel 1545 den 5. Septembriß (lt. Findbuch).

References

Place of Issue

Kassel

Granter

Frank, Hans · Kein, Hans

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Seitz, Hans

Other Places

Metze (Gem. Niedenstein) · Steinbrück (Gem. Söhlde/Lkr. Hildesheim/Niedersachsen)

Keywords

Burgen, Aufgeben von · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Räte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15318 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15318> (Stand: 09.05.2026)