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Regesta of the Landgraves of Hesse
1447 Februar 12
Die Herzöge von Sachsen und Landgraf Ludwig einigen sich auf einheitliche Münzgewichte
Regest-Nr. 14778
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2123 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 197〉. Document Description: Pergament (lt. Findbuch). Seal: Die Siegel der beiden Aussteller hängen an (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 190, Nr. 160. - Regestum
- Nürnberg. - Die Bürder Friedrich und Wilhelm, Herzöge von Sachsen, bekunden, daß sie sich mit Landgraf Ludwig von Hessen auf eine in beiden Ländern einheitliche und gültige Münze geeinigt haben. Künftig sollen je 20 Neue Groschen oder 60 Alte Groschen auf einen Rheinischen Gulden, 80 auf eine Mark gehen. Jeder Groschen soll gleich schwer sein, die Makr Silber darf nicht mehr als für 7 Gulden gemacht sein.
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Datum Wording
Nurenborg 1447 am Suntage nach sanct Scholasticen (lt. Findbuch).
- References
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Place of Issue
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Granter
Sachsen, Kurfürsten, Friedrich II. der Sanftmütige · Thüringen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Recipient
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Name of Seal's Owner
Sachsen, Kurfürsten, Friedrich II. der Sanftmütige · Thüringen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Other Places
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Keywords
Währungsrelationen · Währungen, neue Groschen · Währungen, alte Groschen · Währungen, Rheinische Gulden · Münzen, einheitliche · Herzöge · Brüder
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14778 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/14778> (Stand: 09.05.2026)

